Wer eine Frau als Tänzerin anstellt, sie dann aber verpflichtet, sich zu prostituieren, der könne des Menschenhandels angezeigt werden, sagte gestern die Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre. «Umso mehr, wenn jemand enormen Druck auf die Person ausübt.» Bisher gibt es in der Schweiz kaum Ermittlungen wegen Menschenhandels.
Ausländerinnen, welche in Schweizer Cabarets tanzen wollen, müssen mindestens drei Verträge unterschrieben haben, um eine Aufenthaltsbewilligung L zu beantragen. Sie dürfen sich nicht prostituieren, sonst verlieren sie ihre Bewilligung wieder. Der Gesetzgeber will die Frauen so schützen. In einigen Kantonen erhalten nur Frauen aus dem europäischen Raum solche Bewilligungen; auch dies ist als Schutz gedacht. In Freiburg können Tänzerinnen von überall her in Dancings auftreten. njb