Im Kampf gegen den Terrorismus möchte unsere Regierung der Polizei erlauben, Menschen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, unter Hausarrest zu stellen. Das sei mit den Menschenrechten nicht vereinbar, moniert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Vor allem Jugendliche dürften nicht unter Hausarrest gestellt werden. Und was machten die meisten Regierungen in der Corona-Krise? Sie stellten vor allem die älteren Menschen unter Hausarrest. Gelten Menschenrechte nur bedingt? Die «Risikogruppen», die unter Hausarrest gestellt wurden, sind zudem kein Risiko für die Öffentlichkeit, sie haben nur ein erhöhtes persönliches Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Da fehlt mir das Verständnis; entweder gelten die Menschenrechte für immer und alle, oder wir verzichten darauf.
- Ried bei Kerzers
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