BERN Die in den letzten Monaten beobachtete Erholung an den Finanzmärkten rechtfertige keine Anhebung des aktuellen Satzes von 2 Prozent, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Er begründet die abwartende Haltung auch mit den grossen Unsicherheiten in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Überraschend kommt der Entscheid nicht. Der Bundesrat folgt dem Vorschlag der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Sie hatte am 18. September mit grosser Mehrheit vorgeschlagen, den Mindestzins bei 2 Prozent zu belassen.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder hatten von 1,5 bis 2,5 Prozent gereicht. sda
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