Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Misslungener Versuch der «Ehrenrettung»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: pascal jäggi

Freiburg In einem Wohnhaus des Perollesquartiers hat sich am 12. Juni 2007 laut Anklageschrift eine wüste Szene abgespielt. Ein 57-jähriger Kurde hat dem Verlobten seiner Nichte – einem Schweizer – eine Pistole an den Kopf gehalten und den Abzug betätigt. Grosses Glück für das Opfer: Der Schuss der geladenen Waffe ging nicht los. Zwei Zeugen haben die beiden Männer bei der anschliessenden Verfolgung gesehen.

Laut dem Substitut der Staatsanwaltschaft, Raphaël Bourquin, wollte der Angeschuldigte mit der Tat umsetzen, was er bereits mehrfach mit Morddrohungen angekündigt hatte. Dies, weil er die Beziehung seiner Nichte nicht akzeptierte und sich für sie verantwortlich fühlte. Ihre in der Türkei lebenden Eltern hatten sie in seine Obhut übergeben. Am Strafgericht des Saanebezirks wurde der geschiedene Familienvater für den Mordversuch und weitere Delikte wie Nötigung oder Veruntreuung am 15. Dezember 2008 erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Alexandre Papaux bestätigte dieses Urteil nun vollumfänglich.

Der Angeschuldigte beziehungsweise seine Anwältin Aleksandra Bjedov hatte erneut die These eines Komplotts vertreten. Das mittlerweile verheiratete Paar habe den Onkel loswerden wollen und versucht, ihm ein Verbrechen in die Schuhe zu schieben. Die Zeugen hätten ihren Mandanten nicht erkennen können, die zweite Person hätte also auch ein Freund des Opfers sein können.

Integration misslungen

Der Geschädigtenvertreter, Benoît Sansonnens, wies diese Vorwürfe kategorisch zurück und nannte sie «eine Verhöhnung der Opfer», genauso wie es der ganze Rekurs sei. Der Täter sei ein Paradebeispiel für misslungene Integration. «Seit über 20 Jahren lebt er in der Schweiz und braucht immer noch eine Übersetzerin», sagte Sansonnens. Seine Wertvorstellungen passten nicht ins 21. Jahrhundert, den Verlobten seiner Nichte habe er nicht akzeptieren können, weil er einem anderen Kulturkreis angehöre. Es sei offensichtlich, dass er versucht habe, seine vermeintlich verlorene Ehre wiederherzustellen.

Für Aleksandra Bjedov war genau dies ein Schwachpunkt der Anklage. «Wenn es tatsächlich so wäre, hätte mein Mandant eine brauchbare Waffe eingesetzt. Er weiss mit Pistolen umzugehen», entgegnete die Verteidigerin.

Das Kantonsgericht konnte damit wenig anfangen. «Die Aussagen des Opfers sind glaubwürdig und wurden von den Zeugen und der ballistischen Untersuchung bestätigt», erklärte Alexandre Papaux. Dem Angeschuldigten stellte er kein gutes Zeugnis aus. «Er hat in den Untersuchungen mehrfach gelogen. Seine Verschwörungstheorie ist weit hergeholt, die Eheleute hatten keinen Grund gegen ihn zu intrigieren», hielt der Gerichtspräsident fest. Nach den Morddrohungen hatten sie eine einstweilige Verfügung gegen den späteren Täter erwirkt. Danach hatte er sie zwei Monate lang, bis zur versuchten Tat, in Ruhe gelassen.

Familienglück perfekt

Vor dem Kantonsgericht abwesend war die Ehefrau des Opfers. Aus einem erfreulichen Grund, wie Benoît Sansonnens verkündete: «Es zeigt sich wieder mal, dass Liebe stärker ist als alles andere auf dieser Welt – meine Mandantin ist schwanger.»

Meistgelesen

Mehr zum Thema