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Mit 72 Sachen durch Tempo-50-Zone: Das Permis ist für fünf Monate weg

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Fünf Mal schon hatte er seinen Fahrausweis abgeben müssen, weil er mit seinem Auto zu schnell unterwegs gewesen war. Im April 2014 dann war er in einem Dorf mit einer Geschwindigkeit von 72 Kilometern in der Stunde unterwegs–anstatt der vorgeschriebenen 50 Stundenkilometern. Die Freiburgische Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr entzog dem Mann daraufhin den Führerschein für fünf Monate.

Der Mann wehrte sich: Der Führerausweisentzug sei unverhältnismässig. Er sei wegen der Arbeit auf sein Auto angewiesen. Zudem sei der Radar nur 80 Meter nach dem Tempo-50-Schild gestanden.

Mann akzeptierte seinen Strafbefehl

Das Kantonsgericht schreibt nun in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil, der Mann habe den Strafbefehl, der ihn der Geschwindigkeitsübertretung schuldig erklärte, akzeptiert. Daran könne nun nicht mehr gerüttelt werden. Die Administrativkommission müsse ihm den Führerausweis entziehen: Dies sei bei mittelschweren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften so im Gesetz vorgesehen.

Auch das Bundesgericht habe bestätigt, dass es eine mittelschwere Widerhandlung sei, wenn jemand innerorts mit 71 Stundenkilometern oder mehr unterwegs sei.

Keine «präventive Wirkung»

 In solchen Fällen müssten die Autofahrer ihr Permis für mindestens einen Monat abgeben, hält das Kantonsgericht fest. Wer in den zwei Jahren zuvor bereits einmal einen Führerausweisentzug hatte, muss während mindestens vier Monaten auf den Ausweis verzichten. Im vorliegenden Fall habe der Mann in den zwei Jahren zuvor das Permis abgeben müssen–und in den Jahren davor bereits vier Mal. «Die präventive und erzieherische Wirkung scheint nicht zu greifen», schreibt das Gericht. Daher sei es angebracht, dass die Administrativkommission einen Führerausweisentzug von fünf Monaten verfüge.

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