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Mit einem Millionenbetrag will der Staatsrat dem HFR unter die Arme greifen 

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Mit einem Darlehen und einer Bürgschaft will der Staatsrat dem HFR neue Liquidität verschaffen. 70 Millionen Franken sollen in die Planung eines neuen Kantonsspitals fliessen und 105 Millionen Franken sollen Investitionen für den Betrieb des Spitals absichern.

Um das defizitäre Freiburger Spital HFR zu unterstützen, greift der Staatsrat tief in sein Portemonnaie. Er will dem HFR ein Darlehen in Höhe von 70 Millionen Franken gewähren und eine Bürgschaft für eine Anleihe von rund 105 Millionen Franken sprechen. Dieses Dekret, das der Staatsrat am Montag präsentierte, wird noch vom Parlament behandelt werden müssen und könnte schliesslich im Sommer nächsten Jahres der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Mit den 70 Millionen Franken soll das HFR die Planungen für ein neues Kantonsspital finanzieren. In seiner Botschaft zum Dekret erinnert der Staatsrat an die Analyse eines Ingenieurbüros: Der Zustand der aktuellen Spitalgebäude werde bis 2030 oder 2035 besorgniserregend sein. Das Personal arbeite derzeit unter beengten Verhältnissen. Zudem seien die Abteilungen auf verschiedene Stockwerke verteilt, was eine effiziente Steuerung des Patientenflusses erschwere. Eine Renovierung der aktuellen Gebäude schliesst der Staatsrat aus: «Der aktuelle Standort ist bereits überlastet, eine Gebäudeerweiterung ist für einen effizienten Betrieb fraglich, die Etagen können nicht aufgestockt werden und die Zimmertypologie ist veraltet.»

Die Infrastruktur des Freiburger Spitals ist veraltet.
Archivbild Corinne Aeberhard

Enger Zeitplan für Neubau

Das neue Kantonsspital soll im Areal Chamblioux-Bertigny entstehen und Teil eines Gesundheits- und Arbeitspools sein. Die Planungskosten von rund 70 Millionen Franken umfassen den Architekturwettbewerb (1,2 Millionen Franken) und das Vorprojekt, inklusive Baugesuch, Ausschreibungen und Planung der Arbeiten (68 Millionen Franken). Derzeit findet bereits der städtebauliche Wettbewerb statt. «Wir haben kürzlich vier Planungsbüros ausgewählt. Die Resultate erwarten wir für Sommer 2024», informierte Raumentwicklungsdirektor Jean-François Steiert (SP) an der Medienkonferenz. Die Planungsbüros sollen Vorschläge für den genauen Standort des Spitals machen.

Wir streben eine kohärente Aufteilung des Geländes an mit Bereichen für das Spital, eine Arbeitszone, Ausbildungen und Wohnraum.

Der Zeitplan für die Inbetriebnahme des neuen HFR sei äusserst sportlich, so Jean-François Steiert. Schon um das Jahr 2033 soll es so weit sein. Am Rande der Medienkonferenz warnte HFR-Generaldirektor Marc Devaud vor «einer finanziellen Katastrophe», wenn sich die Inbetriebnahme bis 2036 oder 2037 verzögern sollte. «Dann braucht es viel Geld, um das aktuelle Spital in Schuss zu halten.»

Alljährliches Defizit

Mit seinem Darlehen von 70 Millionen Franken will der Staatsrat dem Spital die notwendigen Mittel geben für seine Zukunftsplanung. Denn an finanziellen Mitteln fehlt es derzeit im HFR. Nach einem Defizit von sieben Millionen Franken im Jahr 2016 betrugen die Defizite in den Folgejahren zwischen 12 und 15 Millionen Franken. «Zwischen 2016 und 2022 reichte der vom HFR erwirtschaftete Cashflow nicht aus, um den gesamten Liquiditätsbedarf für die Investitionen zu decken», so der Staatsrat in seiner Botschaft. Dort will der Kanton nun mit seiner Bürgschaft aushelfen. Diese Hilfe solle die für den Betrieb notwendigen Investitionsausgaben garantieren: unter anderem die Erneuerung von medizinischen Geräten, den Unterhalt der Standorte Freiburg, Tafers, Meyriez und Riaz und die Einrichtung von Gesundheitszentren, die Erneuerung des Klinikinformationssystems und die Anschaffung eines Operationsroboters als Innovationsprojekt.

Gesundheitsdirektor Philippe Demierre (SVP) stellte klar:

Für eine moderne Gesundheitspolitik braucht es ein starkes Spital.

Das HFR spiele eine zentrale Rolle, um der Bevölkerung eine qualitativ hohe, integrierte und koordinierte Versorgung zu bieten. Dem Spital komme ebenfalls eine wichtige Bedeutung in der Ausbildung zu. Zudem sei es ein bedeutender Arbeitgeber im Kanton. Gelegen zwischen den beiden Universitätsspitälern Bern und Lausanne brauche das HFR eine starke strategische Positionierung.

Staatsrat: «Ein starkes Spital ist wichtig für eine moderne Gesundheitspolitik».
Archivbild Aldo Ellena

Bessere Effizienz erwartet

Der Staatsrat gewährt aber nicht nur eine Bürgschaft, sondern formuliert gleichzeitig ein Ziel für das HFR. «Eine optimierte Wirtschaftlichkeit der Leistungen sowie ein um 25 bis 30 Millionen Franken besseres Jahresergebnis bis 2025», so der Gesundheitsdirektor. Erreicht werden könne das durch Verbesserungen auf strategischer, organisatorischer und operativer Ebene: unter anderem durch eine Optimierung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer, eine Senkung der Kosten pro Leistung und eine Verbesserung der Effizienz des Personals.

«Mit der Strategie 2030 haben wir den Weg in die Zukunft eingeschlagen», sagte Staatsrat Jean-François Steiert. Und weiter:

Das HFR wird sich schrittweise wandeln zu einem Spitalnetzwerk mit moderner und effizienter Medizin.

Gesetzesänderung

Darlehen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt

Dass der Staatsrat Investitionen öffentlicher Spitäler finanziell unterstützen darf, ist seit einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Spitäler im Jahr 2022 erlaubt. Nun macht er ein erstes Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch. «Die Unterstützung muss in Form einer staatlichen Bürgschaft oder Garantie erfolgen, um der Rollentrennung und der neuen Spitalfinanzierung gerecht zu werden», so die Ausführungen in der Botschaft des Staatsrats. «In Ausnahmefällen kann sie in Form eines Darlehens zu Vorzugsbedingungen oder eines nicht rückzahlbaren Beitrags erfolgen.»

Bei den Planungskosten für ein neues Spital handelt es sich aus Sicht des Staatsrats um einen solchen Ausnahmefall. «Ein staatliches Darlehen ist nicht nur aufgrund des ausserordentlichen Charakters der Ausgabe sinnvoll, sondern auch aufgrund der Art der Investition, die eine Immobilie betrifft.»

Die Einzelheiten des staatlichen Darlehens sowie der Bürgschaft und der Auflagen des Staates werden von der Kantonsregierung später festgelegt. jmw

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