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Miteinander reden statt strafen

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Freiburg war der erste Kanton, der ein Büro für Mediation in Jugendstrafsachen eingerichtet hat: In anderen Kantonen arbeiten die Jugendrichter häufig mit privaten Mediatoren zusammen–in Freiburg sind sie vom Kanton angestellt.Diese öffentlich-rechtliche Mediationsstelle sei sehr wertvoll, sagte Lise-Marie Graden gestern, als sie vor den Medien Bilanz zog. Nicht nur werde das Jugendstrafgericht entlastet, sagte die Vorsteherin des kantonalen Amts für Justiz; so könne das Gericht auch auf einen institutionellen Partner zählen, dessen Arbeitsweise und Praxis es genau kenne.

Geständige Täter

Vor zehn Jahren wurde das Mediationsbüro gegründet. Der Mediator Gérard Demierre und die Mediatorinnen Monika Bürge-Leu und Sandra Dietsche-Wittmann haben seither mehr als 1400 minderjährige Straftäterinnen und Straftäter und über 1000 Opfer zusammengebracht (siehe Kasten).

Die Jugendrichter entscheiden, ob sie einen Fall an das Mediationsbüro überweisen wollen, und teilen dies den Beteiligten schriftlich mit; Voraussetzung ist, dass der Täter die Tat eingesteht. Die Mediatoren nehmen daraufhin telefonisch Kontakt mit dem Täter–oder den Tätern–und dem Opfer auf. «Dieses Gespräch kann fünf Minuten oder eine Stunde dauern», sagt Sandra Dietsche: Einige Personen erzählten gleich am Telefon, was ihnen auf dem Herzen liege. Diese erste Kontaktaufnahme sei dem Mediationsteam wichtig: «Wir können eine Beziehung aufbauen und erkennen bereits, ob wir erst Einzelgespräche durchführen oder ob wir Täter und Opfer sofort an einen Tisch bringen können.» Die Mehrheit ist mit einer Mediation einverstanden.

«Manchmal finden wir eine Lösung in der ersten Sitzung, manchmal braucht es erst getrennte Sitzungen und danach mehrmalige Treffen», sagt Monika Bürge-Leu. In der Mediation zeigt das Opfer dem Täter, wie es die Tat erlebt hat und wie sich die Tat auswirkt. Der Täter muss sich mit dem, was er getan hat, auseinandersetzen. «Beide Seiten haben eine aktive Rolle», sagt Monika Bürge-Leu. Das Opfer werde ernst genommen, der Täter könne nicht einfach einen Prozess und einen Richterspruch passiv über sich ergehen lassen.

Eine Wiedergutmachung

Gemeinsam suchen Täter und Opfer nach einer Vereinbarung. Der Täter leistet eine Wiedergutmachung–eine vollständige, eine teilweise oder eine symbolische. Wenn er diese Wiedergutmachung geleistet hat, kommen die Parteien noch einmal zusammen und unterschreiben die Mediationsvereinbarung. Das Büro gibt den Fall an den Jugendrichter zurück, dieser legt den Fall zu den Akten.

In drei Viertel aller Mediationen finden Täter und Opfer eine Lösung. In fünf Prozent der Fälle bricht das Opfer den Mediationsprozess ab und zieht seine Klage unter bestimmten Bedingungen zurück–der Täter leistet also auch ohne Vereinbarung eine Art Wiedergutmachung.

Fünfzehn Prozent der Mediationen werden abgebrochen und das Jugendgericht eröffnet den Strafprozess. «Oftmals wären die Jugendlichen zu einer Vereinbarung bereit, aber die Eltern wehren sich dagegen», sagt Sandra Dietsche. Die Eltern von Tätern, weil sie die Tat ihres Kindes banalisierten und sich gegen die Vereinbarung stellten, und Eltern des Opfers, weil sie auf einer Strafe bestünden. Manchmal sind es auch die Mediatoren, die den Prozess stoppen: «Weil kein Gleichgewicht besteht oder weil der Täter keine Einsicht hat», wie Dietsche sagt.

Zur Prävention

Mediation im Jugendstrafrecht diene auch der Prävention, sagt Monika Bürge-Leu. «Der Täter wird sich bewusst, was er gemacht hat.» Zahlen zeigen, dass Jugendliche, die eine Mediation erlebt haben, weniger oft rückfällig werden als jene, die von einem Richter verurteilt wurden.

Arthur Lehmann, Präsident des Jugendgerichts, betrachtet die Mediation als sinnvollen Weg. Zudem werde so das Jugendgericht entlastet, «und wir können uns auf die schweren Dossiers konzentrieren».

Zahlen und Fakten

Zehn Prozent gehen in eine Mediation

Das Freiburgische Büro für Mediation in Jugendstrafsachen führt jährlich rund 90 Mediationen durch; das sind zehn Prozent der Fälle, die an das Jugendgericht gelangen. An erster Stelle stehen mit 32,3 Prozent Angriffe auf die körperliche Integrität. In 21,9 Prozent der Mediationen geht es um Diebstahl und Hehlerei, in 9,8 Prozent um Sachbeschädigung, in 7,9 Prozent um Beschimpfung und Verleumdung. An fünfter Stelle stehen mit 7 Prozent Vergehen gegen die sexuelle Integrität. 6,9 Prozent der Fälle betreffen Drohungen und Zwang.njb

 

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