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Mittagessen in Sonderschulen wurden teurer

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2013 kostete ein Mittagessen an Freiburger Sonderschulen wie dem Institut St-Joseph in Villars-sur-Glâne oder im Buissonnets in Freiburg noch 6.50 Franken. Heute kostet das gleiche Essen 9.50 Franken. In einer Anfrage an den Staatsrat wollten deshalb die Grossräte Eric Collomb (CVP, Lully) und Gabrielle Bourguet (CVP, Granges) wissen, woher diese Preiserhöhung kommt und ob der Staatsrat seinen Entscheid zur Erhöhung nicht rückgängig machen kann.

Der Staatsrat ruft in seiner Antwort in Erinnerung, dass diese Erhöhung im Rahmen der staatlichen Struktur- und Sparmassnahmen beschlossen wurde. Sie beruht auf einer Änderung des Beschlusses über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen. Der Staatsrat präzisiert, dass der Mahlzeitenpreis per 1. Januar 2014 ein erstes Mal von 6.50 Franken auf 8 Franken erhöht wurde, und nun per 1. Januar 2016 eine Erhöhung von 8 Franken auf 9.50 Franken erfolgte. Zuvor sei der Preis für eine Mahlzeit seit 2000 nie angepasst worden.

Auch für die Betreuung

In seiner Antwort merkt der Staatsrat auch an, dass im Mahlzeitenpreis auch die Betreuung der Kinder während der Mittagszeit inbegriffen sei. Für die Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeit sei zusätzliches Personal notwendig. Der Vergleich zu anderen Kantonen zeige, dass der in Freiburg verrechnete Preis weiterhin in einem vernünftigen Rahmen bleibe. Insofern werde der Staatsrat auch nicht auf seinen Entscheid zurückkommen.

Für den Staatsrat ändert auch nichts daran, dass die Schülerinnen und Schüler zu einem Unterricht in einer Sonderschule verpflichtet werden. Wie beim Grundschulunterricht gelte auch beim Sonderschulunterricht der Grundsatz der Unentgeltlichkeit. Eltern müssten sich nur an übrigen Kosten wie den Mahlzeiten oder der Unterbringung beteiligen. uh

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