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Mord in Chénens vor Kantonsgericht

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In einem über sechs Stunden langen Plädoyer versuchten gestern Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Anwalt des Opfers vor dem Kantonsgericht ein Bild dessen zu zeichnen, was genau am Wochenende vom 19. November 2011 vorgefallen war und aus welchen Gründen.

Gemäss Anklageschrift hatten ein 60-jähriger Mann und seine Ex-Freundin am Samstagabend telefoniert. Daraufhin hatte er sich zu dem Ort begeben, an dem sie tanzen ging. Sie weigerte sich jedoch, mit ihm zu tanzen. Am nächsten Morgen drang er in ihre Wohnung in Chénens ein, holte sein Gewehr hervor und tötete sie mit zwei Schüssen in den Kopf. Schon während die beiden noch ein Paar waren, war es immer wieder zu Misshandlungen gekommen. Wegen seiner Eifersucht hatte er sie mehrmals geschlagen und einmal sogar mit einem Gurt so lange gewürgt, bis sie in Ohnmacht gefallen war. Daraufhin hatte sich die Frau von ihm getrennt. Im August 2014 hatte das Bezirksgericht Saane den Mann des Mordes schuldig gesprochen und ihn zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt (die FN berichteten). Dagegen hatte der Mann Einsprache erhoben.

 Ausgetickt und geschossen

«Wir müssen der Wahrheit Gerechtigkeit widerfahren lassen», sagte Verteidiger Alexandre Emery vor dem Kantonsgericht. Er forderte, dass der Mann des Mordes freigesprochen und lediglich wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wird. Zudem verlangte er, dass die Haftstrafe auf zwölf Jahre reduziert wird. Üblicherweise müsse das Gericht jeweils zwischen zwei Versionen entscheiden, derjenigen des Angeklagten und derjenigen der Ankläger. «In diesem Fall stimmt keine von beiden», so Emery. Um sich selbst zu schützen, flüchte sich der Beschuldigte in die Verneinung der Tat. So hatte er behauptet, seine Ex-Freundin habe die Waffe bei sich versteckt gehabt. Dies sei zwar nicht zu glauben, ebenso wenig stimme aber die Version der Gegenseite, die einen kaltherzigen, egoistischen Mann ohne jeglichen Skrupel zeigen wolle.

So sei der Angeklagte zwar vor der Tat nach Portugal geflogen und habe sich dort ein Gewehr gekauft; aber nicht mit der Absicht, damit seine Ex-Freundin umzubringen, sondern um damit zu jagen oder wildern zu gehen.

Am Vorabend der Tat habe er von seiner Ex-Freundin eine SMS mit Glückwünschen zum Geburtstag erhalten. Dies habe seine Hoffnung auf eine erneute Beziehung angeheizt. Am nächsten Tag sei er zu ihr gefahren, um mit ihr darüber zu reden. Als er jedoch gemerkt habe, dass sie definitiv keine Beziehung mehr wolle, sei er ausgetickt, habe sein Gewehr geholt und die Frau erschossen.

«Purer Egoismus»

Ganz anders sah dies Staatsanwalt Marc Bugnon. Ebenso wie Alexis Overney, Anwalt der Familie des Opfers, forderte er eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.

Es scheine unglaubwürdig, dass der Mann nach dem Streit mit der Ex-Freundin zu seinem Auto gegangen sei und dort «verrückt vor Liebeskummer» sein Gewehr zusammengesetzt habe, obwohl eine geladene Pistole im Auto gelegen habe, so Bugnon. Es sei vielmehr erwiesen, dass der Mann nach Portugal gereist sei, um dort eine Waffe zu kaufen, die ihm geeignet zu sein schien für einen Mord. Diesen habe er dann auch ohne Skrupel ausgeführt. «Es war nicht die Liebe, die ihn trieb, sondern purer Egoismus, weil sich die Frau von ihm getrennt hatte.» Auch Overney betonte, die Eifersucht des Mannes sei nicht nachvollziehbar. So habe die Frau dem Mann nie Hoffnungen gemacht und sei–im Gegensatz zum Mann–auch nach der Trennung keine neue Beziehung eingegangen. Das Urteil wird am Donnerstag bekannt gegeben.

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