Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mörder soll lebenslänglich hinter Gitter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Tat, die im April 2010 in einer Wohnung in der Stadt Freiburg verübt wurde, sucht an Brutalität ihresgleichen: Ein heute 47-jähriger Tunesier massakrierte seine Frau regelrecht. Er stach fünfzehnmal mit einem Messer auf sie ein, schlug sie mit einer Pistole und schoss ihr mit Gummischrot ins Gesicht, bevor er ihr die Kehle durchschnitt. Die Frau war so verstümmelt, dass sie nur anhand ihrer Zähne identifiziert werden konnte.

Der Staatsanwalt Marc Bugnon hat gestern am Strafgericht des Saanebezirks gefordert, den Täter wegen Mordes lebenslänglich einzusperren. Nur diese Strafe lasse der 37-jährigen Mutter zweier Töchter Gerechtigkeit widerfahren. Die Tunesierin sei ermordet worden, weil sie sich von der Knute ihres narzisstischen, paranoiden und gewalttätigen Ehemannes befreien wollte, so Bugnon (siehe auch Ausgaben vom 2., 3. und 4. April).

«Tat ist monströs»

Marc Baur, der Verteidiger des Angeklagten, plädierte auf Totschlag und forderte eine Haftstrafe von unter 20 Jahren. «Die Tat meines Mandanten ist monströs», räumte Baur ein. «Aber reduzieren sie diesen Mann nicht auf ein Monster.» Der Mann sei verzweifelt gewesen, weil er seine Familie auseinanderbrechen gesehen habe. Das Paar hatte seit längerem Beziehungsprobleme und lebte zur Tatzeit getrennt.

Zudem, so Baur, würde eine lange Haftstrafe auch die beiden Mädchen des Paares bestrafen. Die beiden Teenager leben heute in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie.

Gegen diese Verteidigungsstrategie wehrte sich Sandra Wohlhauser, die Anwältin der Familie des Opfers, vehement. «Ich lasse mir nicht gefallen, dass die Mädchen in dieser Sache instrumentalisiert werden», sagte sie. Und fügte an, was die ältere der beiden Schwestern gesagt habe: Das Mädchen wünsche sich, dass ihr Vater nie mehr aus dem Gefängnis komme und so niemals mehr einem Menschen Leid zufügen könne.

Jahrelanger Leidensweg

Staatsanwalt Marc Bugnon bezeichnete den Täter in seiner Anklage als «Prototyp des Mörders», der skrupellos und geplant gehandelt habe. Die brutale Ermordung seiner Frau sei der blutige Abschluss eines jahrelangen Martyriums gewesen, das er seiner Frau zugefügt habe. Der Täter habe seine Frau über Jahre hinweg psychisch und physisch gequält und sexuell missbraucht, sagte Bugnon. Der Mann habe aus niedrigen Motiven gehandelt; er sei eifersüchtig gewesen und habe es nicht ertragen, dass seine Frau glücklich gewesen sei, nachdem sie endlich den Mut gefunden habe, die Scheidung zu verlangen.

Die Tat, so abartig sie auch sei, sei nicht das Werk eines Verrückten, so Bugnon weiter und verwies auf die Expertise der beigezogenen Psychiater. Diese attestieren dem Angeklagten höchstens eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit.

Seit vier Jahren in Haft

Das Gericht verkündet sein Urteil am 1. Mai. Falls der Mann zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann er frühestens nach 15 Jahren bedingt entlassen werden. Dafür muss er sich in Haft vorbildlich verhalten haben; zudem müssen Experten abklären, ob ein Rückfallrisiko besteht. Vier Jahre hat der Mann bereits abgesessen. bearbeitetvon mos/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema