Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Motion wehrt sich gegen Bürokratie bei der Ausbildung von Hunden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Über 2200 Personen haben eine Volksmotion unterschrieben und bei der Staatskanzlei eingereicht, die eine Lockerung des Gesetzes über Hundehaltung fordert.

Konkret geht es den Motionären darum, dass sich die Definition von Ausbildern für Hunde auf die gewerbliche Tätigkeit beschränkt und Tätigkeiten dieser Art, die privat oder in Vereinen ausgeübt werden, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Dies stärke die Hundeklubs, die dasselbe Ziel verfolgen wie das Gesetz: Menschen vor Angriffen von Hunden zu schützen. In den Klubs und Hundeschulen können Halter die Tiere trainieren.

 In den Vereinen sind Ausbilder tätig, die zurzeit ein Diplom vorweisen und einen hohen bürokratischen Aufwand auf sich nehmen müssen, um ihre Arbeit zu verrichten.

«Zahlreiche langjährige erfahrene klubinterne Ausbilder sind nicht bereit, sich diesem Prozedere zu unterziehen», so der Schluss der Motionäre. Erst recht lehnen es die Ausbilder ab, die Kosten auf sich zu nehmen, da auch die Vereine diese nicht tragen können.

Da die Ausbilder im Fall einer Zuwiderhandlung Strafen zu befürchten haben, gehen sie laut den Motionären für die Klubs verloren. Dies gefährde die Existenz dieser Vereine und schade dem privaten Engagement. fca

Meistgelesen

Mehr zum Thema