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Nach den Ferien werden Regeln an Schulen etwas gelockert

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Nach den Osterferien werden an den Freiburger Schulen einige Trennlinien wieder aufgehoben.
Andrin Schmidhalter/a

Das Aufkommen der britischen Corona-Mutation hatte an den Freiburger Schulen eine Reihe von zusätzlichen Schutzmassnahmen zur Folge. Ein Teil davon wird nun nach den Osterferien wieder aufgehoben.

Die als ansteckender geltende britische Mutation des Coronavirus hat sich seit Anfang Jahr immer mehr verbreitet und dabei auch vor Freiburger Schulen nicht Halt gemacht. Als Konsequenz daraus wendete das Kantonsarztamt nicht nur eine rigorosere Quarantänepraxis an, auch für die Organisation der Schulen galten nach den Sportferien verschärfte Massnahmen. Insbesondere sollten bei der Ankunft an der Schule und der Heimkehr nach Hause, in den Pausen, bei Wahl- und Freifächern sowie beim Sportunterricht Klassen nicht durchmischt werden. 

Diese Massnahmen galten vorerst bis zum 1. April, und sie werden nun nach den Osterferien teilweise wieder gelockert, wie Michel Perriard, Generalsekretär der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport auf Anfrage der FN mitteilte. «Eine Klassendurchmischung darf wieder stattfinden», sagte er. «Es können sich beispielsweise mehrere Klassen in einem grösseren Raum aufhalten, sie sollten aber einzeln weiterhin möglichst zusammen bleiben.»

Kulturelle Aktivitäten in Abklärung

Eine neue Massnahmenliste wurde von Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (Die Mitte) am 31. März genehmigt und anschliessend an die Schulen des Kantons verschickt. So verlangt die neue Liste keine gestaffelten Schulwege und Pausen mehr und auch keine Trennung oder gar Absage von Wahl- und Freifächern sowie Bewegung und Sport. Beim Sportunterricht steht die Einschränkung von Aktivitäten mit Körperkontakt nicht mehr auf der Liste. Weiterhin gilt dabei aber für die Klassen 9H bis 11 H eine Maskenpflicht und die Empfehlung von Aktivitäten im Freien. Diese Massnahmen gelten vom 19. April bis zum Schuljahresende am 9. Juli unter Vorbehalt neuer Entscheide des Bundesrats oder des Staatsrats. Auch kulturelle Aktivitäten sollen im schulischen Umfeld bald wieder möglich sein, dazu würden aber noch Abklärungen laufen, heisst es im Schreiben der Direktion.

Nach Vorgaben des BAG

Bei den Lockerungen stützt sich der Kanton Freiburg auf neue Weisungen des Bundesamts für Gesundheit und auf Tracing-Bestimmungen des Kantonsarztamtes. So wird bei der Nachverfolgung positiver Fälle unterschieden zwischen den Klassen 9H bis 11H mit Maskenobligatorium und jenen von der 1 H bis zur 8H ohne Maskenobligatorium. Bei nur einem positiven Fall in einer Klasse beschränke sich das Tracing auf die engen Kontakte, das heisst, dass nicht mehr die ganze Klasse in Quarantäne muss. Jede Situation werde aber individuell und bei Bedarf mit der betroffenen Schuldirektion analysiert, und es würden gemeinsam Massnahmen definiert. Perriard erinnert daran, dass die zuletzt sehr restriktive Praxis vor allem auf die britische Variante zurückzuführen sei, diese aber unterdessen zum Normalfall geworden sei. 

Gemäss dem Bundesamt werden Kinder ab sechs Jahren neu nach gleichen Kriterien getestet wie Erwachsene. Es wurden auch in einem Pilotprojekt Massentests an Freiburger Schulen durchgeführt. Eine Auswertung davon wird in Kürze erwartet.

0,1 Prozent positiv

Bevor Erziehungsdirektor Siggen die Lockerung der Massnahmen anordnete, wurde nochmals eine Erhebung der Covid-Fälle an den Freiburger Schulen gemacht. Am 31. März waren von rund 40’000 Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulen 40 positiv. Das entspricht 0,1 Prozent. 313 Kinder waren zu diesem Zeitpunkt in Quarantäne. Von rund 3500 Lehrpersonen waren neun positiv und sechs in Quarantäne. Von 5800 Studierenden der Mittelschule waren Ende März sechs positiv und 25 in Quarantäne. Dort waren bei den Lehrpersonen zwei positiv und drei in Quarantäne.

Bei Schulbeginn nach den Osterferien erwartet Generalsekretär Michel Perriard, dass der Unterricht in allen Klassen des Kantons normal startet. Die Situation werde aber laufend beobachtet, und zwei Mal pro Tag tausche sich das Kantonsarztamt mit der Erziehungsdirektion über die Lage in den Schulen aus.

Massnahmenliste

Diese Regeln gelten nach den Ferien

Ab dem 19. April gelten an obligatorischen Schulen des Kantons Freiburg folgende Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Der Unterricht erfolgt inklusive Frei-und Wahlfächer nach Stundenplan unter Einhaltung des Schutzkonzeptes. Wie bisher gilt für das gesamte Schulpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler der OS-Stufe Maskenpflicht, mit Ausnahme von Sport und Bewegung im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel. Auf Primarschulstufe ist die Maskenpflicht situationsspezifisch, das heisst sie kann nach Bedarf punktuell und zeitlich begrenzt durch die Erziehungsdirektion verfügt werden.

Für die Pausen gibt es keine Einschränkungen mehr, auch nicht für den Schulweg. Bei Bewegung und Sport sind alle Aktivitäten erlaubt, auf OS-Stufe aber mit Maskenpflicht. Zu bevorzugen seien aber ganz allgemein Aktivitäten im Freien. Kulturelle Aktivitäten im schulischen Kontext sollen im Prinzip wieder möglich werden, zu den Bedingungen dazu laufen aber noch Abklärungen zwischen dem Kulturamt und dem Kantonalen Führungsorgan. Sobald Entscheidungen vorliegen, werde darüber informiert, schreibt die Erziehungsdirektion. Unverändert gelten die Regeln für Schullager, Studienreisen und ähnlichen Aktivitäten mit Übernachtung: Diese bleiben bis zum Schuljahresende am 9. Juli verboten.

Für Lehrpersonen im ersten Zyklus wurden an einzelnen Primarschulen zuletzt transparente Masken getestet, insbesondere für den Sprachunterricht zum Erkennen der Mund-Lippenbewegungen. Interessierten Lehrpersonen stehen solche Masken nach den Ferien neu zur Verfügung. uh

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