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Nach Kritik: Kanton verteidigt sein Vorgehen bezüglich Düdingerbach

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Der ehemalige Düdinger Arzt Franz Engel kritisiert das Vorgehen des Kantons, was die Restwasserstudie zum Nebenlauf des Düdingerbachs betrifft. Gegenüber den FN nahm der Kanton zu den Vorwürfen Stellung.

Das Schicksal des Nebenlaufs des Düdingerbachs bei der Mühle scheint besiegelt. Die Restwasserstudie, die das Amt für Umwelt in Auftrag gab, zeigte, dass nur noch an höchstens 14 Tagen pro Jahr Wasser abgezweigt werden dürfte, und das auch nur nach Auslagen von 10’000 Franken für die Beantragung einer Konzession, die aktuell weder die Gemeinde noch die Anwohner zu zahlen bereit sind (die FN berichteten).

Kritik an Infoveranstaltung

Am Infoevent der Gemeinde, an dem die Medien nicht erwünscht waren, präsentierten Kanton und Gemeinde die Studie. Franz Engel, ehemaliger Düdinger Arzt, ist in der Mühle aufgewachsen und setzt sich für den Erhalt des Bachlaufs ein. Er war ebenfalls anwesend und kritisierte im Nachgang der Veranstaltung gegenüber den FN mehrere Punkte am Vorgehen des Kantons.

Er bemerkte vor allem, dass die Vertreter des Kantons an der Informationsveranstaltung keine Lösung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern gesucht, sondern nur Argumente gegen den Erhalt des Kanals vorgebracht hätten. Dementsprechend seien sie auch nicht auf die Argumente der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner eingegangen.

Franz Engel.
Archivbild: Sarah Polson-Neuhaus

Die FN haben die kantonalen Behörden mit dieser Kritik konfrontiert. Das Amt für Umwelt schreibt, dass die Infoveranstaltung dazu gedient habe, die Resultate der Restwasserstudie vorzustellen. Diese müsse für ein Konzessionsgesuch in der Regel durch den Gesuchsteller erstellt werden. Um in der Behandlung des Dossiers einen Schritt weiterzukommen, habe das Amt die Studie anstelle der Gemeinde oder eines privaten Gesuchstellers organisiert und finanziert.

In der Diskussion am Infoabend hätten die Gemeinde und das Amt für Umwelt Beweggründe, Ängste und Anliegen der Anwohnenden eingeholt, was beim weiteren Vorgehen zur Gestaltung des Grundstücks helfe. Die Gemeinde habe vorgeschlagen, die Anwohner in einen partizipativen Planungsablauf zu integrieren, damit sie sich zur zukünftigen Gestaltung der Parzelle äussern können. Das Amt für Umwelt stehe dabei begleitend zur Verfügung.

Historisches Zeugnis

Franz Engel äusserte ausserdem sein Unverständnis darüber, dass der Wasserlauf als historisches Zeugnis zerstört werden soll. Insbesondere, da die Auswirkung der Wasserentnahme laut Studie auf die Wasserqualität, auf die Lebensräume und auf die Temperatur des Hauptlaufes als gering oder unbedeutend eingeschätzt würden. Zuerst habe der Bach über drei Wasserräder eine Mühle betrieben, später über eine Turbine eine Schreinerwerkstatt. Er sagte gegenüber den FN:

Dieser Bach besteht seit Jahrhunderten, und die Studie bezeichnet ihn als Mehrwert für das Quartier. Sind das nicht Argumente für seinen Erhalt?

Das Amt für Umwelt antwortet darauf, dass der Schutz der Kulturgüter Sache des Amtes für Kulturgüter und der Gemeinde sei. Laut Amt für Kulturgüter seien die betroffenen Anlagen kantonal nicht geschützt. Und laut Gemeinde leiste der betroffene Kanal heute nur noch einen beschränkten Beitrag zum Erhalt des historischen Charakters der alten Mühle. «Bei einer solchen Ausgangslage muss in der Interessenabwägung dem Gewässerschutz Vorrang gegeben werden», schliesst das Amt für Umwelt.

Der Düdingerbach verfügt im Unterdorf über eine Abzweigung. Der Kanal wurde ursprünglich zum Betrieb einer Mühle gebraucht.
Bild: Charles Ellena

Wassermenge entscheidend

Weiter schreibt das Amt, dass der wesentliche Einfluss der Wasserentnahme in erster Linie von der dem Düdingerbach abgezweigten Wassermenge abgeleitet werde. Diese sei weit grösser als 20 Prozent des Abflusses des Düdingerbachs bei trockenem Wetter. Somit respektiere die Menge, die im Hauptlauf des Düdingerbachs übrig bleibe, die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes nicht. Gemäss der ökologischen Diagnose habe die Wasserentnahme einen negativen Einfluss auf den Düdingerbach. 

Die Anwohnerinnen und Anwohner setzten sich dafür ein, dass der Kanal bestehen bleibt.
Bild: Charles Ellena

Das Potenzial für die Fischfauna im heutigen Zustand sei zwar wegen der stark verbauten Restwasserstrecke begrenzt. Trotzdem sei es wegen der vorhandenen Forellen wichtig, günstige Lebensbedingungen das ganze Jahr über zu gewährleisten. «Die Sanierung der Restwassermenge ist ein erster Schritt in Richtung einer Renaturierung des Düdingerbachs», schreibt das Amt. Die Gemeinde Düdingen sehe vor, diesen Gewässerabschnitt in Zukunft zu revitalisieren und damit die natürlichen Funktionen wiederherzustellen, vor Hochwasser zu schützen und der Bevölkerung Raum für Erholung und Freizeit zu bieten.

Natürlichen Lebensraum erhalten

Auch bezeichnet Franz Engel das Argument der Studie, dass die Beseitigung des Nebenarms möglicherweise die Fischwanderung verbessert, als fraglich. Der Düdingerbach sei ein Aufzuchtbach, worin im Frühjahr Jungtiere aus einer Fischzucht ausgesetzt und nach knapp einem Jahr wieder abgefischt würden. «In diesem Zusammenhang von Fischwanderung zu sprechen ist geradezu grotesk», sagt Engel.

Hierzu nahm das Amt für Wald und Natur Stellung. Es schreibt, dass der Düdingerbach von Natur aus Forellen beherberge. Die Eigenschaften dieses Wasserlaufs hätten dazu geführt, dass er auch als Zuchtbach genutzt werde. «Aber er muss vor allem als vollwertiger, natürlicher Lebensraum gesehen werden und darf nicht nur auf ein Zuchtwerkzeug reduziert werden.» Die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen würden für die natürlichen Fischpopulationen des Flusses durchgeführt, die neben den Zuchtfischen durchaus auch vorhanden seien. Das Amt schreibt weiter: «Die Wiederherstellung der Fischwanderung ist für diese wilden Fischpopulationen von entscheidender Bedeutung.»

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