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Nachtarbeit-Dispens ist heikel

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Nachtarbeit ist für Angestellte belastend: Sie kann gesundheitliche wie soziale Auswirkungen haben. Der Staatsrat stimmt diesbezüglich den Grossräten Chantal Pythoud (SP, Bulle) und Marc-Antoine Gamba (CVP, Freiburg) zu, die eine Motion dazu eingereicht hatten. Sie forderten in ihrem Vorstoss, der Staatsrat solle prüfen, ob über 55-jährige Staatsangestellte von Nachtarbeit befreit werden können. Dies gilt für Arbeit in Spitälern, Heimen, bei der Polizei oder im Strafvollzug.

Der Staatsrat hat die Motion zum Anlass genommen, in anderen Kantonen nachzufragen, wie es dort gehandhabt wird. Die Umfrage ergab, dass einzig im Hôpital du Chablais im Wallis ältere Angestellte formell vom Nachtdienst befreit sind. Bei den Genfer Universitätsspitälern existiert zu diesem Thema eine Vereinbarung, die aber nicht zwingend ist. Alle anderen befragten Institutionen antworteten hingegen, dass eine solche Altersgrenze für Nachtarbeit kaum machbar ist.

So kommt auch der Staatsrat in Beantwortung der Motion zum Schluss, dass an der bisherigen Praxis festzuhalten sei, das heisst, dass es keine Sonderbehandlung für über 55-jährige Angestellte gibt. Ein solches System hätte nämlich weitreichende organisatorische und finanzielle Folgen, so der Staatsrat.

Beträchtliche Mehrkosten

Würde ein Teil des Personals keinen Nachtdienst mehr leisten, müssten entsprechend jüngere Angestellte mehr Nachtarbeit leisten: Auch das lasse sich unter dem gesundheitlichen und sozialen Aspekt schlecht verantworten. Oft sei es nicht möglich, den Nachtdienst mit Tagdienst zu kompensieren, in vielen Fällen müsste die Kompensation mit Personal aus anderen Abteilungen erfolgen oder externes Personal angestellt werden.

Wie der Staatsrat schreibt, schätzt das Freiburger Spital den zusätzlichen Bedarf auf 24 Vollzeitstellen oder jährlich 2,88 Millionen Franken. Dieselbe Überlegung gelte für die Polizei. Eine solche Massnahme wiederum stünde im Widerspruch zum laufenden Struktur- und Sparmassnahmenprogramm.

Im Extremfall bis zur IV

Der Staatsrat schreibt in der Abweisung der Motion auch, dass im Kanton Freiburg die Nachtarbeit finanziell wie auch zeitlich zusätzlich vergütet werde. Die Arbeitszeitentschädigung sei gar grösser, als vom Arbeitsgesetz vorgeschrieben.

Der Staatsrat ist aber der Meinung, dass eine Flexibilität bei der Entbindung von Nachtarbeit gewährleistet sei, da wo es die Organisation des Betriebs erlaube. In gewissen Dienststellen geschehe dies bereits.

Wo gesundheitliche Gründe eine Nachtarbeit verunmöglichen, müssten die Personalverantwortlichen eine den Fähigkeiten der Person entsprechende Lösung finden. Andernfalls kommen die Bestimmungen im Krankheitsfall zur Anwendung. Im Extremfall müsse eine berufliche Wiedereingliederung mit Unterstützung der Invalidenversicherung geprüft werden.

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