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Nachteile einer Fusion

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Nachteile einer Fusion

Kleinere Subvention für Schulhausbau

Eine Fusion kann auch finanzielle Nachteile mit sich bringen. Dies muss die Gemeinde Hauterive erfahren. Statt wie in Aussicht gestellt 450 000 Franken beträgt die Subvention für den Schulhausbau noch 324 000 Franken.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hat soeben einen Entscheid des Staatsrates, den Schulhausbau von Hauterive mit 324 000 Franken zu subventionieren, gestützt und einen entsprechenden Rekurs der Gemeinde abgelehnt. Die Subventionskürzung ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Gemeinde in der Zwischenzeit einen Klassenwechsel vorgenommen hat und der Subventionssatz von 28 auf 20 Prozent gesunken ist.

Eine provisorische Zusage

Im Jahre 1999 hat die damalige Gemeinde Posieux ein Subventionsgesuch eingereicht, da sie ihr altes Schulhaus abbrechen und in der Nähe ein neues bauen wollte. Am 12. April des gleichen Jahres konnte die Erziehungsdirektion mitteilen, dass die kantonale Kommission für Schulhausbauten das ganze Projekt befürworte. Sie informierte die Gemeinde, dass sie mit einer Subvention von 450 000 Franken rechnen könne. Sie anerkannte damals einen maximalen subventionsberechtigten Betrag von 1,7 Mio. Franken und einen Subventionssatz von 28 Prozent, abzüglich einer 10-prozentigen Kürzung als Sparmassnahme des Staates. Die Erziehungsdirektion hielt aber auch fest, dass der definitive Betrag der Subvention gemäss den effektiven Kosten der Arbeiten berechnet werde.

Am 27. April 1999 erlaubte das damalige Gemeindedepartement die Gemeinde Posieux, Investitionen im Betrage von 3,72 Mio. zu tätigen und zu finanzieren. Ein Jahr später stellte Posieux ein zweites Subventionsgesuch, da die Gemeinde einen grösseren Bau plante, dies hinsichtlich einer Fusion mit Ecuvillens. So wollte Posieux vier zusätzliche Klassenzimmer erstellen, um die beiden Schulen zusammenzulegen. Die zusätzlichen Kosten wurden auf 690 000 Franken geschätzt. Die Erziehungsdirektion informierte die Gemeinde jedoch, dass sie mit der Vergrösserung nicht einverstanden sei. Sie weigerte sich, die Vergrösserung zu subventionieren. Sie vertrat die Ansicht, dass eine Fusion keine Zunahme der Schülerzahl zur Folge habe.

Am 1. Januar 2001 trat die Fusion der Gemeinden Posieux und Ecuvillens in Kraft. Es entstand die neue Gemeinde Hauterive, die neu in die Klasse 4 eingereiht wurde, dies mit einer Finanzkapazität von 88,82 Punkten. Am 29. April 2002 benachrichtigte die Erziehungsdirektion die Gemeinde, dass 1,8 Mio. Franken als subventionsberechtigter Betrag festgehalten worden sei. Bei einem Satz von 20 Prozent, wie dies für Gemeinden der Klasse 4 üblich sei, und bei einer linearen Kürzung um 10 Prozent betrage die Subvention 324 000 Franken.

Die Gemeinde Hauterive protestierte in der Folge gegen die starke Kürzung der Subvention, aber vergeblich. Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass allein der Staatsrat die Höhe der Subvention für Schulbauten festlegen kann. Der Brief der Erziehungsdirektion vom 12. April 1999 könne in keinem Fall als definitiver Entscheid aufgefasst werden, zumal diese nicht die zuständige Behörde sei, um Subventionen zu sprechen. Der Staatsrat habe auch richtig gehandelt, als er die neue Gemeinde Hauterive als Subventionsempfänger betrachtet habe. Deshalb seien auch die neue Klassifizierung und die neue Einwohnerzahl für die Festlegung des Subventionssatzes massgebend gewesen, betont das Gericht.

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