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Nationalratskommission lenkt ein

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Umsetzung der Verwahrungsinitiative

BERN. Mit 13 zu 8 Stimmen hiess die Rechtskommission (RK) die Änderung des Strafgesetzbuchs in der Fassung von Bundesrat und Ständerat gut. Im November 2006 hatte die RK die Vorlage noch mit 16 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, weil die im Februar 2004 angenommene Verwahrungsinitiative nicht menschenrechtskonform umzusetzen sei. Gegen ihren Willen beschloss das Plenum aber in der vergangenen Herbstsession mit 103 zu 79 Stimmen Eintreten.Das Problem liegt darin, dass die Initiative neue Gutachten über lebenslänglich Verwahrte nur zulässt, wenn «neue wissenschaftliche Erkenntnisse» die Heilbarkeit des Täters erweisen, während die EMRK eine Überprüfung in angemessenen Abständen vorschreibt. Diese Klippe wollen Bundesrat und Parlament nun meistern.

Zusätzliches Prüfverfahren

Vorgesehen ist, dass eine eidgenössische Fachkommission auf Gesuch hin oder von Amtes wegen prüft, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Die Strafbehörde entscheidet dann über ein Behandlungsangebot. Zeigt die Behandlung, dass sich die Gefährlichkeit erheblich verringert, wandelt das Gericht die lebenslange Verwahrung in eine stationäre Therapie um.In Frage kommt die lebenslängliche Verwahrung nur für im Gesetz abschliessend aufgeführte Taten mit besonders schweren Folgen für die Opfer. Eine linke RK-Minderheit beantragt die Beschränkung des Tatenkatalogs auf Mord und vorsätzliche Tötung, insbesondere in Verbindung mit einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung. Demgegenüber führt die Mehrheit unter anderem auch schwere Körperverletzung, Raub, Entführung und Völkermord auf. Laut RK-Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) kommt die Vorlage im Dezember vor den Nationalrat. sda

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