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Nationalratskommission will Massnahmen gegen das Prämienwachstum

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Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) will den stetigen Anstieg der Krankenkassenprämien stoppen. Wie der Bundesrat will sie dies mit zwei Gegenvorschlagen zur Kostenbremse-Initiative der Mitte und zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP erreichen.

Die Kommission trat auf beide Gesetzesprojekte ein, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Angesichts des engen thematischen Zusammenhangs wolle sie die Gegenvorschläge koordiniert beraten, und zwar zunächst in einer Subkommission. Die Vorlagen sollen für die Sommersession 2022 bereit sein.

Die stetig steigenden Krankenversicherungsprämien seien gerade für Haushalte mit tieferen und mittleren Einkommen ein Problem, lautete der Tenor in der SGK-N. Der Prämienanstieg müsse deshalb gebremst werden.

Obere Schwelle festlegen

Die von der Mitte-Partei eingereichte Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen.

Konkret heisst das: Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.

Der Bundesrat schlägt als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vor, dass Bund und Kantone jährlich für die verschiedenen Bereiche der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen maximalen Anstieg der Kosten festlegen sollen. Wenn die festgesetzten Grenzen des Kostenanstiegs überschritten werden, sind die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, zu prüfen, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind.

Prämienverbilligung ausbauen

Die von der SP eingereichte Volksinitiative «Maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verlangt, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Der Bundesrat schlägt dagegen vor, dass der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligung mindestens einem Prozentsatz der OKP entsprechen soll. Dieser Anteil hängt laut dem Bundesrat davon ab, wie stark die Prämien der vierzig Prozent der Versicherten mit den tiefsten steuerbaren Einkommen nach der Verbilligung belasten.

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