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Neuenburger Gericht spricht den ehemaligen LNM-Direktor frei

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Der ehemalige Direktor der Schifffahrtsgesellschaft des Neuenburger- und Murtensees (LNM), Jean-­Jacques Wenger, musste sich gestern vor dem Bezirksgericht in Boudry NE wegen betrügerischer Nutzung eines Computers und wegen ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Er soll ohne Zustimmung des Verwaltungsrats Gehaltsvorschüsse in der Höhe von 10 000 und 6000 Franken bezogen haben. Später zahlte Wenger die Beträge zurück.

Die Neuenburger Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in der Höhe von 45 Tagen zu 100 Franken bedingt auf zwei Jahre. Das Gericht sprach den Angeklagten gestern hingegen frei. Der ehemalige LNM-Direktor habe Anrecht auf die Gehaltsvorbezüge gehabt, sagte Gerichtspräsidentin Nathalie Kocherhans. Sie seien Bestandteil seines Arbeitsvertrags gewesen.

Befristete Konzession

Wenger war Anfang 2017 als Direktor der LNM entlassen worden, nachdem bei einem Audit gravierende Führungsmängel im Betrieb der Schifffahrtsgesellschaft ans Licht gekommen waren. Damals sagte Pascal Aeby, Vertreter des Kantons Freiburg im Verwaltungsrat, dass das Arbeitsgesetz und der Gesamtarbeitsvertrag nicht immer eingehalten worden seien. Zudem habe eine kohärente Ausbildungsplanung, um den Personalbedarf zu decken, gefehlt. Aeby sprach auch von einem direktiven Führungsstil und einem Klima der Angst. Das Bundesamt für Verkehr verlängerte aufgrund der Probleme die Konzession der LNM nur um zwei statt um zehn Jahre.

Wenger bewertet seine Entlassung als missbräuchlich und geht derzeit zivilrechtlich dagegen vor.

Der ehemalige Präsident der Schifffahrtsgesellschaft, Olivier Arni, musste ebenfalls den Hut nehmen. Er hatte Wenger ein halbes Jahr vor dessen Absetzung rückwirkend für zwei Jahre eine Lohnerhöhung von 2000 Franken im Monat zugestanden. Zudem hatte er das Dokument zurückdatiert. Arni hatte die Lohnerhöhung später als Fehler bezeichnet.

Ende September 2017 gab er seinen Rücktritt aus der Neuenburger Stadtregierung bekannt. Arni habe den Entscheid aus Respekt vor den Insti­tutio­nen und im Interesse der Stadt getroffen, teilte der städtische Informationsdienst damals mit. Mitte August 2018 stellte der Staatsanwalt des Kantons Neuenburg das Verfahren gegen Arni ein.

Zur Kenntnis genommen

Somit haben die Vorgänge bei der Schifffahrtsgesellschaft des Neuenburger- und Murtensees für Wenger und Arni keine strafrechtlichen Folgen. Pascal Aeby, Vertreter des Kantons Freiburg im LNM-Verwaltungsrat, sagte gestern auf Anfrage: «Ich nehme das Urteil zur Kenntnis und kommentiere es nicht.»

sda/jmw

 

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