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Neuer Wahlprozess im Verwaltungsrat der Pensionskasse

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Kadermitglieder zählen im Vorstand der Pensionskasse des Staatspersonals neu zu den Arbeitgebervertretern. Die Arbeitnehmervertreter werden im Gegenzug neu gewählt und nicht von den Personalverbänden gestellt.

Der Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals ging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts voraus. Dieses kam zum Schluss, dass Kaderangestellte nicht als Arbeitnehmervertreter im Vorstand einer Pensionskasse sitzen dürfen. Der Grund: Ihre Sandwich-Position, denn sie sind gleichermassen Vorgesetzte und Weisungsempfangende. Somit musste der Staatsrat die Freiburger Gesetzgebung entsprechend anpassen – rechtlich hatte die Vereinigung der höheren Kader und Magistratspersonen eines von sechs Vorstandsmitgliedern als Vertretung der Arbeitnehmenden gestellt. Künftig wird diese Person eben zur Delegation des Arbeitgebers Kanton gezählt.

Die Ad-hoc-Kommission sah das anders: Sie schlug die ursprüngliche Zahl von zwölf Mitgliedern vor. Eine Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte unterstützte diese Variante. «Warum sollten wir den Preis für zwei zusätzliche, nicht notwendige Mitglieder zahlen?», fragte sich beispielsweise Pierre Mauron (SP, Riaz). Um alle Interessen der Arbeitnehmenden abdecken zu können, bräuchte es 300 Sitze, monierte er.

Neuer Wahlprozess

Zu den grössten Diskussionen im Grossen Rat führte eine weitere Änderung des Gesetzes. Neu soll der Verwaltungsrat bestimmen, wie die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden gewählt werden. Darunter fällt die Aufteilung der verschiedenen Kategorien von Staatsangestellten in Wahlkreise oder Wahlgruppen sowie das Wahlverfahren an sich. «Damit wollen wir die Unabhängigkeit der Pensionskasse stärken», erklärte Finanz- und Personaldirektor Jean-Pierre Siggen. Zuvor hatten die Personalverbände – die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (FEDE) und der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) – ihre Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat benannt.

Das staatsrätliche Vorgehen stiess bei der Ratslinken auf Kritik. Mauron verglich die Wahl durch die Personalverbände mit der Wahl des Bundesrats. «Wir haben etwas, das funktioniert. Warum ändern wir es?», fragte er sich und die Ratsrunde. Sophie Tritten (CSP, Vuisternens-en-Ogoz) indes kritisierte die Mehrkosten, die der Aufbau eines Wahlverfahrens für die Pensionskasse bedeutet. «Demokratie hat ihren Preis», entgegnete der Staatsrat darauf.

Die Ad-hoc-Kommission hatte vorgeschlagen, zur alten Version mit der Delegation durch die Personalverbände zurückzukehren. Der Grosse Rat stimmte jedoch mehrheitlich für die Version des Staatsrats.

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