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Neues Gesetz für den Bevölkerungsschutz: Die Lehren aus den Krisen

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Erst kam die Pandemie und danach der Krieg in der Ukraine. Dadurch verzögerte sich die Vernehmlassung für das revidierte Gesetz über den Bevölkerungsschutz. Nun ist der Kanton parat und hat die Lehren aus den Krisen in das Gesetz einfliessen lassen.

Es ist bereits fünf Jahre her, dass der Kanton die Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz in Angriff genommen hat. Nun ist das überarbeitete Gesetz parat für die Vernehmlassung. «Das liegt an den vergangenen Krisen und an unserem Wunsch, aus den Erfahrungen, die wir bei der Bewältigung dieser Krisen gemacht haben, möglichst viel zu lernen», erklärte Sicherheits- und Justizdirektor Romain Collaud an einer Medienkonferenz am Donnerstag.

Krisen und besondere Ereignisse habe es in den letzten Jahren einige gegeben. «Die Covid-19-Pandemie schien einen Höhepunkt darzustellen, bevor die russische Aggression in der Ukraine das Schreckgespenst des Krieges und des Atomrisikos auf dem europäischen Kontinent wieder aufleben liess.» Zwischen der Pandemie und dem Krieg hätten weitere Ereignisse stattgefunden, «die eine koordinierte Bewältigung durch die Sicherheitspartner erforderten». Der Staatsrat nennt Umweltverschmutzungen und Auswirkungen der Klimakrise in Form von Hitzewellen, Dürreperioden oder Hochwasser.

Zusätzlich haben sich gemäss dem Bericht zur Vernehmlassung seit der Schaffung des Gesetzes im Jahr 2008 und dem Revisionsstart 2018 einige Rahmenbedingungen geändert: 2008 seien für Alarmierungen nur Sirenen und Radiomeldungen vorgesehen gewesen. Seitdem seien zusätzliche Kanäle, wie Apps und soziale Medien, hinzugekommen. Auch habe sich der Kanton in der Zwischenzeit an Polycom, das Sicherheitskommunikationsnetz des Bundes, angeschlossen. «Momentan sind weder die Existenz des Netzwerks noch die Regeln für seine Finanzierung und seinen Betrieb gesetzlich verankert», so der Bericht.

Integrierte Kommandostruktur

Eine der Lehren aus den vergangenen Krisen, die ins Gesetz eingeflossen sind, besteht darin, den Bevölkerungsschutz, die wirtschaftliche Landesversorgung und den Schutz kritischer Infrastrukturen in einem einzigen Gesetz zusammenzuführen. Christophe Bifrare, Vorsteher des Amts für zivile Sicherheit und Militär, erläuterte: «Durch die Verknüpfung der Probleme finden wir schneller wirksame Lösungen.» Er nannte als Beispiel eine Strommangellage, die unter anderem Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte, aber auch auf die Wasserversorgung und die Gesundheitsstrukturen.

Bei Grossereignissen und Katastrophen will der Kanton auf eine integrierte Kommandostruktur setzen. Das Gesetz definiert diese als einen «Kommunikationsweg, der alle Stellen, die für die Planung und Führung von Einsätzen und Operationen zuständig sind, miteinander verbindet». Das heutige kantonale Führungsorgan werde durch einen kantonalen Stab Bevölkerungsschutz abgelöst. Dieser habe unter anderem folgende Aufgaben: Risiken ermitteln, Vorsorgeplanungen validieren, Operationen leiten, Informationen koordinieren und Massnahmen ergreifen für die Bewältigung der Situation.

Falldominanz als Folge von Corona

Die Gemeinden werden ihr Gemeindeführungsorgan durch eine kommunale Verbindungsstelle ersetzen. Diese soll die Verbindung zwischen Staat und Gemeinden gewährleisten. Für die Verbindungsstelle sieht das Gesetz unter anderem folgende Aufgaben vor: Fakten für die Ermittlung der Risiken liefern, Organisationen wie Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz bei Einsätzen unterstützen und Gesuche um subsidiäre Unterstützungen formulieren. Auch müssen die Gemeinden Notfalltreffpunkte betreiben und die Zuweisung der Schutzplätze planen (siehe Kasten).

Weiter sieht das Gesetz eine sogenannte Falldominanz vor: Die Einsatzführung wird derjenigen Organisation übertragen, die am stärksten betroffen ist. Bei Covid-19 sei dies die Gesundheits-Taskforce gewesen, die von der Direktion für Gesundheit und Soziales eingerichtet worden war. «Diese Krise war ein Test in Originalgrösse», sagte Romain Collaud. Die 2018 und 2019 gemachten Überlegungen für die Gesetzesrevision seien bereits teilweise in die damalige Krisenbewältigung eingeflossen.

Gemeinden

Neue Zuweisung der Schutzplätze

«Mit dem neuen Gesetz wollen wir die Zuweisung von Schutzplätzen bei der Ebene ansiedeln, die der Bevölkerung am nächsten ist: die Gemeinden», so Christophe Bifrare, Vorsteher des Amts für zivile Sicherheit und Militär. «Denn sie kennen ihre Bevölkerung am besten.» Die Gemeinden wären darum in Zukunft verpflichtet, intern regelmässig die Zuweisung der Schutzplätze zu planen.

Zudem müssten die Gemeinden Notfalltreffpunkte festlegen. Mit diesen will der Kanton Grossereignisse, Katastrophen und Mangellagen lokal bewältigen. Notfalltreffpunkte sind je nach Ereignis der Ort für Informationen, Erste Hilfe, Strom, Trinkwasser oder Evakuierungen. Aufgrund der befürchteten Strommangellage im vergangenen Winter haben etliche Gemeinden bereits solche Treffpunkte festgelegt, zum Beispiel die Stadt Freiburg (die FN berichteten). jmw

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