Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Neues Waffenrecht – reine Risikoabwägung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Mai stimmen wir über eine mögliche Verschärfung des Waffenrechts ab. Durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie will man zur Terrorismusbekämpfung und zur Missbrauchsprävention insbesondere die Sturmgewehre verbieten. Das Gesetz birgt sowohl bei Annahme als auch bei Ablehnung nur Risiken. Rasch erkennt man, dass das Gesetz seine Wirkung verfehlt. Terrorismus mit härterer Waffenregulierung zu bekämpfen, wenn bis anhin kein einziges Attentat mit Waffen aus Europa begangen wurde, kann keine wirksame Massnahme darstellen. Ein Gesetz, das seine Wirkung offensichtlich verfehlt, sollte schon wegen Subsidiarität und Rechtsstaatlichkeit nicht in Kraft treten. Das Verbot wäre für das Schiesswesen im Kanton Freiburg trotz der ausgehandelten Ausnahmen für Sturmgewehrbesitzer in Schützenvereinen schädlich. Nachwuchs zu finden, würde für sie durch die Halblegalität des Schiesswesens erschwert. Zudem besteht das Risiko, dass die EU die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen nach fünf Jahren wieder streicht. Das wäre für die Schützenvereine existenzbedrohend.

Die Gesetzesbefürworter haben aber ein ganz wichtiges Argument: Schengen. Das Schengenabkommen bestimmt, dass die Schweiz aus dem so wichtigen Sicherheitsverbund ausgeschlossen wird, wenn sie neues entsprechendes EU-Recht nicht übernimmt. Die Befürworter argumentieren defensiv. Das Gesetz möge zwar wirkungslos sein, rette aber Schengen. Das Argument ist nachvollziehbar. Schengen ist tatsächlich sehr wichtig. Das Risiko besteht zwar, der Ausschluss ist aber unwahrscheinlich. Nach Art. 7, Ziff. 4 des Abkommens muss zuerst der sogenannte Gemischte Ausschuss eine Lösung finden. Ein Kompromiss ist dabei wahrscheinlich und im Interesse der EU. Das Gesetz ist sowohl bei Annahme als auch bei Ablehnung für uns unglücklich. Am Ende muss man eine Risikoabwägung vornehmen. Da der Schengen-Ausschluss unwahrscheinlicher ist als ein das Schiesswesen erhaltender Kompromiss, ist meines Erachtens das Gesetz abzulehnen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema