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Neun Vereinbarungen im Umweltbereich

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Autor: walter buchs

freiburg Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sieht vor, dass der Bund und die Kantone gewisse Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Zur Konkretisierung dieser «Verbundaufgaben» werden nach Sachgebieten unterteilte Programmvereinbarungen abgeschlossen.

Pauschalsubvention statt Einzelprojektfinanzierung

In einer Programmvereinbarung konkretisiert sich die Idee, wonach die Kompetenzen des Bundes grundsätzlich im strategischen Bereich d. h. bei der Festsetzung der Ziele und der Auswertung der Ergebnisse liegen sollen. Dadurch sollen die Kantone bei der Umsetzung mehr Spielraum erhalten. Mit einer Programmvereinbarung wird auch die gegenwärtige Einzelobjektfinanzierung, die von den verursachten Kosten ausgeht, durch Global- oder Pauschalsubventionierung für ein Mehrjahresprogramm ersetzt. Dadurch werden die Abläufe und der administrative Aufwand wesentlich vereinfacht.

Für den Zeitraum 2008-2011 wird der Kanton Freiburg mit dem Bund elf Programmvereinbarungen abschliessen, davon neun im Umweltbereich, wie die Finanzdirektion bekanntgegeben hat. Diese neun Vereinbarungen, die im weiteren Sinn den Umweltbereich betreffen und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) ausgearbeitet worden sind, hat der Staatsrat soeben unterzeichnet.

Kombination der Systeme

Wie aus der Medienmitteilung der Finanzdirektion weiter hervorgeht, treten die neun unterschriebenen Vereinbarungen rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Sie sehen eine Gesamtbeteiligung des Bundes von rund 19,5 Mio. Fr., verteilt über den Zeitraum von vier Jahren, vor (siehe Tabelle).

Gemäss Finanzdirektion werden die Programmvereinbarungen schrittweise eingeführt. In der ersten Zeit des Vollzugs werden die laufenden Projekte, für die der Bund bereits Subventionen auf der Grundlage geltender Gesetze beschlossen hat, nach diesen Bestimmungen behandelt. Im Umweltbereich wird es im Zeitraum 2008-2011 somit eine Kombination des alten Systems (Einzelprojektsubventionierung) und des mit der NFA eingeführten Systems der Pauschalbeiträge geben.

Ende Mai hat der Kanton bereits eine Programmvereinbarung betreffend die amtliche Vermessung unterzeichnet. Im Bereich Kulturgüterschutz ist eine solche in Vorbereitung.

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