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Nicht jedes Grundstück ist sofort zu haben

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Auf eine Anfrage der Grossräte Eric Collomb (CVP, Lully) und Jean-Daniel Wicht (FDP, Givisiez) hin, wie es eigentlich um mögliche Bodenangebote für niederlassungswillige Unternehmen in Freiburg stehe, hat der Staatsrat einen Be- richt ausgearbeitet. Er legt ihn nächste Woche dem Kantonsparlament vor. Darin listet der Staatsrat die für die Ansiedlung interessanten Gebiete auf und beschreibt ihre Entwicklung. Insgesamt stehen 633 Hektaren an Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung und von strategischen Sektoren (siehe Kasten) auf der Liste.

Verschiedene Interessen

Zwar sei im Grossen und Ganzen das Angebot an Land im Kanton und in den Gemeinden ausreichend für die nächsten 15 Jahre, so der Staatsrat, doch mit der Verfügbarkeit stehe es nicht immer zum Besten. Der grösste Teil des fraglichen Bodens gehöre privaten Besitzern und nur etwa ein Sechstel der öffentlichen Hand. Da sich die Interessen des Staates und der Eigentümer nicht immer decken, könne nicht alles, was aus planerischer Sicht als sofort verfügbar gelte, auch tatsächlich umgehend angeboten werden.

Gründe dafür können laut dem Staatsrat ein möglicher Eigengebrauch des Unternehmens, die bewusste Hortung von Bauland oder zu hoch angesetzte Preise sein. «In solchen Fällen ist es schwierig für die öffentliche Hand, das Privatgrundstück verfügbar zu machen, beziehungsweise den Eigentümer dazu zu bringen, das Grundstück zu bebauen oder es zu einem attrakti- ven Preis zu verkaufen.» Der Unterschied zwischen theoretischem und praktischem Angebot sei wohl gross, könne aber nicht genau beziffert werden, so der Staatsrat. Zudem gebe es grosse Differenzen bei der Fläche der Parzellen und wenige grössere Freiflächen.

Ein weiteres Problem: Die Gesamtfläche der unbebauten Zonen ist zu gross. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage können Gebiete, die aufgrund eines akuten Bedarfs neu eingezont werden müssten, ohne gleichwertigen Ersatz nicht entwickelt werden. Sie gelten damit als blockiert.

Eine neue Genossenschaft

Es zeige sich, so der Staatsrat in seiner Schlussfolgerung, dass auf die Behörden noch einiges an Arbeit wartet, um die reale Verfügbarkeit der Grundstücke zu erheben. Dann müsse der Staat bei Bedarf mit den Eigentümern eine gemeinsame Lösung finden, wie die Prozesse optimiert werden können. So könne die Bodenpolitik des Kantons auch tatsächlich zu einem Ziel kommen: interessierte Unternehmen möglichst bald eine Baubewilligung zu erteilen, sobald der Boden bereitstehe. Dazu gehöre, betont der Staatsrat, dass Hindernisse für den Grundstückserwerb von vornherein aus dem Weg geräumt werden sollten.

 Dafür schwebt dem Kanton eine sogenannte Baulandumlegungsgenossenschaft vor, in welcher öffentliche Hand und private Bodeneigentümer zusammen Lösungen für den Verkauf strategisch interessanter Parzellen suchen.

Sachplan: Arbeitszonen und wichtige Sektoren

U nternehmen, die sich neu im Kanton Freiburg ansiedeln wollen, machen ihren Entscheid von vielen Faktoren abhängig. Um ihnen entgegenzukommen, ist es für den Kanton von Vorteil, wenn er von vornherein Angebote machen kann. Dazu gehört Grund und Boden, der gewissermassen wie auf dem Serviertablett zur Übergabe bereitliegt. Seit Jahren arbeitet der Staatsrat an einem Konzept mit dem Ziel, niederlassungswilligen Firmen eine Reihe von sogenannten Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung und von strategischen Sektoren anzubieten. Die Kategorien unterscheiden sich prinzipiell in der Verfügbarkeit: Während die Arbeitszonen gewissermassen fix und fertig bereitste- hen sollten, sind die strategischen Sektoren mittel- und langfristig zu haben. Der Kanton hat vor, Ende 2014 einen überarbeiteten Sachplan mit den unbebauten Arbeitszonen und den Sektoren zu publizieren. fca

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