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Nicht Sache der Polizei

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Untertitel: Begleitdienste bei Alpabzügen

Letzten Herbst haben verschiedene Alpgenossenschaften des Sensebezirks die Polizei gebeten, die Rinderherden bei Alpabzügen verkehrssichernd zu begleiten. Ihnen wurden später für diese Einsätze Rechnungen zugestellt, ohne sie darüber vorher in Kenntnis gesetzt zu haben. Dies stellte Grossrat Fritz Burkhalter in einer Anfrage an den Staatsrat fest. Dabei fügte der Alterswiler FDP-Grossrat hinzu, dass solche Polizeieinsätze in den vergangenen Jahren nicht in Rechnung gestellt worden seien. Deshalb wollte er von der Freiburger Regierung wissen, was sich geändert habe.

Landwirte müssen Treiber stellen

In seiner Antwort gibt nun der Staatsrat zu verstehen, dass die Überwachung der Rinderherden auf öffentlichen Strassen grundsätzlich nicht Aufgabe der Kantonspolizei sei. Vielmehr sehe das Strassenverkehrsgesetz vor, dass Viehherden von Treibern begleitet werden müssen, die vom betroffenen Landwirt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Laut Staatsrat hat die Sicherheits- und Justizdirektion dies in einem Schreiben vom vergangenen November an die Freiburgische Landwirtschaftskammer festgehalten. Sie sei gebeten worden, die betroffenen Alphirte aufzufordern, für die Alpabzüge nicht mehr die Dienste der Kantonspolizei zu beanspruchen. Diese sei aufgrund ihres geringen Personalbestandes nicht mehr in der Lage, diese Aufgabe zu bewältigen.

Polizei erhebt Gebühren
für Dienste an Privatpersonen

Der Staatsrat ruft weiter in Erinnerung, dass die Kantonspolizei Gebühren für Dienstleistungen erhebt, die hauptsächlich im Interesse von Privatpersonen erbracht werden. Nach seinen Informationen wurden alle Alpwirte, die im vergangenen Jahr die Dienste der Polizei beansprucht haben, vorgängig darüber unterrichtet, dass für diese Leistungen Gebühren erhoben würden. Er schliesst aber nicht aus, dass in den vorangegangenen Jahren nicht für alle Einsätze im Rahmen von Alpabzügen Gebühren erhoben worden sind, da sich dieser Einsatz in manchen Fällen lediglich auf die Präsenz eines Polizeibeamten der betreffenden Region beschränkt habe. Allfällige Ungleichbehandlungen seien indes im Jahre 2003 behoben worden.

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