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Niquille-Fälschungen waren Betrug

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Nur gerade 16 Minuten dauerte es, bis Polizeirichterin Marlène Collaud gestern das Gerichtsverfahren abschloss, nur eine Viertelstunde später hatte sie auch das Urteil gefällt: Sie sprach den ehemaligen Präsidenten der Stiftung Armand Niquille des Betrugs schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen mit Bewährung von zwei Jahren. Aufgrund der schwierigen Finanzsituation des Verurteilten setzte sie die Höhe der Tagessätze beim Minimum von zehn Franken an. Ebenfalls muss er die Prozesskosten bezahlen.

Bilder gefälscht

Im Januar 2015 war ans Licht gekommen, dass der damalige Präsident der Stiftung Armand Niquille und ehemalige Schüler Niquilles in den Jahren 2000 und 2001 sowie zwischen 2010 und 2013 insgesamt acht Bilder im Stile des 1996 verstorbenen Künstlers gemalt, mit dessen Unterschrift versehen und verkauft hatte. Dies, weil er finanzielle Probleme hatte. Laut Anklageschrift verdiente er mit den acht Bildern eine Summe von 102 500 Franken. Als ein anderer Maler–ebenfalls ein Schüler Niquilles–eines dieser Bilder entdeckte und misstrauisch wurde, gab der 58-Jährige alles zu–obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht klar war, wer die Fälschungen gemacht hatte.

 Wie es in der Anklageschrift heisst, hat der Maler nach dem Bekanntwerden des Betrugs alle geschädigten Personen kontaktiert, um sie über seine Tätigkeiten zu informieren. Ebenfalls hat er die Kaufsumme zurückerstattet. Keine dieser Personen erhob Anklage. Auch die Stiftung Armand Niquille, die dem Verfahren zunächst als Straf- und Zivilklägerin beitreten wollte, hat sich nach der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen den beiden Parteien aus dem Verfahren zurückgezogen und auf eine Anklage verzichtet.

«Ich bereue alles»

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens hatten sich Staatsanwalt Laurent Moschini und der Verteidiger des Malers, Albert Nussbaumer, bereits auf das Strafmass von 360 Tagessätzen geeinigt. Ebenfalls werden die Bilder zerstört. Vor Gericht stellte Marlène Collaud dem Beschuldigten deshalb einzig einige Fragen zum Wahrheitsgehalt der bisher gemachten Aussagen und zu seiner persönlichen Situation. «Ich anerkenne den Sachverhalt in der Anklageschrift», sagte der Mann, der mit seiner Teilzeitstelle sowie mit freiberuflichen Aktivitäten rund 3800 Franken pro Monat verdient.

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger verzichteten auf ihr Plädoyer, das Schlusswort vor dem Urteil blieb dem Künstler: «Ich bereue alles, was ich gemacht habe. Ich habe versucht, die Verantwortung für mein Verhalten zu übernehmen, den Leuten ihr Geld zurückzuerstatten und die bestmögliche Haltung zu bewahren.»

«Ich habe versucht, die Verantwortung für mein Verhalten zu übernehmen.»

Beschuldigter

Ehemaliger Präsident Stiftung Armand Niquille

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