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(Noch) härtere Zeiten für Hanfpflanzer

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(Noch) härtere Zeiten für Hanfpflanzer

Justiz und Polizei kündigen vor der Pflanzzeit rigoroses Durchgreifen an

Nachdem die Behörden bisher beim Hanfanbau bloss reagiert haben, wollen sie in Zukunft schnell und konsequent handeln. Jene Bauern, welche im Jahre 2005 Hanf anbauen wollen, erhalten bereits in diesen Wochen Besuch von der Polizei und werden informiert, was sie erwartet.

Von WALTER BUCHS

Nach Jahren der Unsicherheit steht für den Moment fest, dass der Bund einstweilen den Cannabis-Konsum nicht legalisiert. Dazu kommt, dass seit dem 1. März ein generelles Hanf-Fütterungsverbot für Nutztiere gilt. Nach dem bisherigen Katze-Maus-Spiel steht für die Behörden somit auch fest, dass die Schonfrist vorbei ist. Auch von den Gemeinden und Bezirken wird bekanntlich ein härteres Vorgehen erwartet, um «Wildwest-Szenen», wie sie sich im vergangenen Herbst im Sense-Oberland ereignet hatten, zu vermeiden.

Illusionen sind verflogen

Das Untersuchungsrichteramt Freiburg hat deshalb zu Handen der Hanfpflanzer ein Merkblatt verfasst. Darin heisst es in der Einleitung, dass sich aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre zwei Hauptprobleme herauskristallisiert haben: Auch wenn Produzenten den grössten Teil ihrer Hanfernte zu legalen Produkten (z. B. Ölherstellung) verarbeiten, bestehe doch der Verdacht, dass aus einem verhältnismässig kleinen Teil mit illegaler Verwendung ein viel grösserer Gewinn erzielt werde.

Zweitens habe sich herausgestellt, dass Hanf ab einem bestimmten Reifestadium zu einem gesuchten Diebesgut wird. Aus diesem Grund sind auch private Schutztruppen aufgestellt worden. «Wenn um jede einzelne Pflanze so gekämpft wird, muss mehr dahinter sein, als angegeben wird», gibt Untersuchungsrichter Markus Julmy im Gespräch mit den FN zu bedenken. Die Schutzvorkehrungen haben bekanntlich im vergangenen Herbst auch zu gewaltsamen Zwischenfällen geführt. Das wollen die Behörden nicht mehr länger hinnehmen.

Frühzeitige Information

Jene Bauern im Kanton, die in den vergangenen Jahren Hanf angebaut haben, erhalten in diesen Wochen, noch bevor sie ihre Stecklinge auspflanzen, Besuch von der Polizei.
Das gilt auch für jene, die sich selber bei der Polizei melden. Wer dabei aufgrund von verlässlichen Erklärungen wie Vorweisen von Abnehmerverträgen belegen kann, dass sein Hanf zu legalen Produkten verarbeitet wird, der hat für die kommenden Monate dann auch nichts zu befürchten. Grundsätzlich ist ja Hanfanbau nicht illegal; strafbar ist seine Verwendung zu Betäubungsmittelzwecken. «Wer sich auf dem legalen Pfad bewegt, und dies wirklich glaubhaft machen kann, der hat dann vor uns auch Ruhe», sagte Untersuchungsrichter Julmy. Allerdings werde in diesem Jahr im Gegensatz zu früher viel genauer kontrolliert werden, was beabsichtigt wird und ob die Angaben auch wirklich der Wahrheit entsprechen. Die Vorbereitungen dazu laufen entsprechend schon jetzt.

Im Merkblatt, das den Betroffenen abgegeben wird (siehe Kasten), wird aber eingeräumt, dass heute praktisch kein Hanf anzutreffen ist, der einen THC-Gehalt von unter einem Prozent aufweist, was weit über dem Erlaubten liegt. Jeder Pflanzer wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass dies mit grösster Wahrscheinlichkeit auch bei ihm der Fall ist. Er müsse daher voraussichtlich mit einem Strafverfahren rechnen. Die Behörden hoffen, dass mit dieser «Androhung» die Zahl der Hanfbauern weiter freiwillig zurückgeht.

Anordnung von Überwachung

Die Betroffenen werden zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die Angaben über die Verwendung ihres Produkts genauestens geprüft werden. Beim geringstem Zweifel müssten sie mit eine Verurteilung rechnen.

Zudem sieht der Untersuchungsrichter vor, dass er gewisse Felder durch eine Sicherheitsfirma bewachen lässt. Wenn sich erweisen sollte, dass der Hanf auf einem solchen Feld einen THC-Gehalt von mehr als 0,3 Prozent hat, würden die Kosten der Überwachung dem Pflanzer auferlegt und dies auch dann, wenn sonst gegen ihn nicht ermittelt wird. Die Strafprozessordnung erlaubt es nämlich, demjenigen, der durch sein leichtfertiges Verhalten ein Strafverfahren verursacht hat, dessen Kosten und damit auch die Bewachungskosten aufzuerlegen.

Merkblatt für
Hanfpflanzer

Das Untersuchungsrichteramt Freiburg informiert im «Merkblatt Hanf 2005» die betroffenen Bauern
namentlich über folgende drei Punkte:

l Der Anbau von Hanf zu Betäubungsmittelzwecken ist strafbar. Nachdem praktisch kein Hanf mehr anzutreffen ist, welcher ein THC-Gehalt unter 1% aufweist, wird der objektive Tatbestand (Betäubungsmitteleigenschaft = THC-Gehalt über 0,3%) mit grösster Wahrscheinlichkeit auch in Ihrem Fall erfüllt sein. Daher wird gegen Sie voraussichtlich ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet, wenn Sie darauf bestehen sollten, Hanf anzubauen.

l Ihre Angaben über die vorgesehene Verwendung des Hanfes werden rasch und rigoros überprüft werden. Beim geringsten Zweifel über die rechtmässige Weiterverwendung des Hanfes müssen Sie mit einer Verurteilung rechnen.

l Ihr Feld (bzw. Ihre Felder)
werden auf Befehl des Untersu-
chungsrichters voraussichtlich durch eine Sicherheitsfirma bewacht werden. Die Kosten der Bewachung werden auch im Falle einer Nichtweiterverfolgung oder einer Einstellung des Verfahrens Ihnen auferlegt werden, wenn sich erweisen sollte, dass Ihr Hanf mehr als 0,3% THC-Gehalt haben sollte. Der Anbau von solchem Hanf, trotz Kenntnis der dabei unvermeidlichen Probleme der Bewachung, würde als leichtfertig im Sinne von Art. 231 Abs. 1 StPO qualifiziert werden. Mitg.

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