Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nur ein grünes Mäntelchen? Greenwashing-Firmen geht es an den Kragen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Handy-Abo, Babybrei und gar Heizöl: Alles ist mittlerweile klimaneutral zu haben. Doch solche Werbeversprechen stehen zunehmend in der Kritik. Jetzt reagieren der Bund und die Werbebranche.

Um ihre Produkte im besten, also grünen Licht zu präsentieren, ziehen Schweizer Firmen alle Register. Der Mineralwasser-Hersteller Valser setzt auf den Slogan «Klimaneutral von der Quelle bis zu dir». Der Babybreiproduzent Hipp verkauft seine Gläser als «klimapositiv». Und neben Swisscom-Handyabos und dem Zoobesuch in Zürich ist sogar die viel gescholtene fossile Energie angeblich gar nicht mehr klimaschädlich. So verspricht jedenfalls Kübler Heizöl aus Winterthur «klimaneutrales Heizöl».

Gegen acht solcher «schönfärberischen und haltlosen» Behauptungen hat die Stiftung Konsumentenschutz Beschwerde eingereicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) solle prüfen, ob es gegen die Firmen gestützt auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Strafanzeige einreichen kann.

Okö-Werbung von Valser.
Bild: Valser.

Über 1000 Beschwerden eingegangen

Auf Anfrage heisst es jetzt beim Seco, man sei bei sechs der acht gemeldeten Werbungen zum Schluss gekommen, dass sie irreführend sein könnten. Man habe diese Firmen angeschrieben und zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Das Seco kann Zivil- oder Strafklage erheben, wenn sogenannte Kollektivinteressen bedroht oder verletzt werden. Das heisst: Es müssen mehrere Meldungen gegen eine bestimmte Werbung vorliegen. Dafür hat die Stiftung Konsumentenschutz gesorgt. Nachdem die Lauterkeitskommission im Oktober bereits Kübler Heizöl und Hipp abgemahnt hatte, nutzten die Konsumentenschützer die Gunst der Stunde. Sie riefen dazu auf, die bedenklichen Werbepraktiken beim Seco zu melden. Daraufhin trafen beim Bund über 1000 Meldungen ein.

Sollte ein Gericht feststellen, dass die genannten Werbeversprechen widerrechtlich sind, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Zulässig? Werbung von Hipp.
Bild: zvg

Grüne Aussagen müssen belegt werden

Während dieser Kampf noch Jahre dauern kann, sah sich die Lauterkeitskommission kürzlich gezwungen, Klarheit zu schaffen. Das Selbstregulierungsorgan der Werbebranche ist der oberste Schiedsrichter der Werbetreibenden im Land. Sie setzt die Standards der Branche. Auch wenn ihre Empfehlungen rechtlich nicht bindend sind, hat ihr Wort Gewicht.

Die Kommission hat am Dienstag den Druck auf die Unternehmen erhöht, indem sie eine neue Richtlinie zum sogenannten Green Marketing erlassen hat. Diese stellt klar, «welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen mit Umweltargumenten wirbt». Erstmals erhalten Firmen somit konkrete Vorgaben, was sie bei ihren grünen Werbeversprechen beachten müssen.

Die Richtlinie schreibt konkret ein «Klarheits- sowie ein Wahrheitsgebot» vor. Die Werbeversprechen müssen also zumindest stichwortartig klar und transparent begründet werden. Es sollte bereits auf der Werbung deutlich ersichtlich sein, welche Kompensationsmassnahmen genau dazu führen, dass ein Produkt das Label «klimaneutral» verdient. Zudem müssen die Firmen ihre Aussagen beweisen. Die Kommission macht ein Beispiel. «Erklärt ein Werbender, sein Produkt sei ‹CO2-neutral aufgrund von Kompensation durch CO2-Speicherung›, so hat der Werbende einerseits die durch das Produkt entstehenden CO2-Emissionen, andererseits die vollständige Kompensation dieser CO2- Emissionen glaubhaft nachzuweisen.»

Die Lauterkeitskommission tastet ihre Grundsätze zwar nicht an. Eine interne Arbeitsgruppe war zum Schluss gekommen, dass die rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen Greenwashing ausreichten. Trotzdem ist die neue Richtlinie ein bedeutender Schritt. Denn die Schweiz steht unter Zugzwang. Die Lauterkeitskommission erhält immer mehr Klagen wegen überzogener grüner Werbeversprechen. Und in der Europäischen Union diskutiert die Politik über schärfere Massnahmen.

Ständerat will Verschärfung

Diese Entwicklungen haben das Schweizer Parlament aufgeschreckt. Der Ständerat schlägt deshalb im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes vor, einen Greenwashing-Passus im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verankern. Zwar könnte bereits das aktuelle Gesetz bei Greenwashing greifen. Doch eine konkretere Formulierung würde den Spielraum der Gerichte ausweiten. Der Ständerat sieht vor, dass Angaben über die Klimabelastung mit «objektiven und überprüfbaren Grundlagen belegt werden» müssen. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar. Gestern stimmte der Nationalrat der Änderung zu.

Doch allein ein schärferes Gesetz reicht nicht, um fehlbare Firmen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Behörden müssen die Regeln auch beherzt durchsetzen. Doch hier hapert es, wie kürzlich Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt in einem Postulat feststellte. Das Seco kann nämlich nur eine Klage einreichen, wenn es ausreichend Beschwerden erhält. Wenn sich niemand daran stört, bleiben dem Bund die Hände gebunden, sogar wenn eine Firma offensichtlich widerrechtlich handelt. Da die Konsumentenorganisationen das Prozessrisiko fürchten, müssen auch sie meist tatenlos zusehen – obwohl sie theoretisch selbst klagen könnten.

«Leidtragende der beschwerlichen Durchsetzung sind neben den Konsumenten auch Unternehmen, die sich korrekt verhalten und durch fehlbare Anbieter oder Konkurrenten geschädigt werden», findet Müller-Altermatt. Es sei deshalb nötig, die Hürden für eine Klage zu senken. Der Bundesrat erklärte auf den Vorstoss, man wolle die Rolle des Bundes in solchen Verfahren stärken.

Heizölfirma krebst zurück

Eine solche Gesetzesrevision ist noch nicht absehbar. Dennoch zeigt die aktuelle Debatte bereits Wirkung. Die Firma Kübler Heizöl etwa hat ihre Werbeaussage – «Kübler Heizöl ist klimaneutral» – angepasst, da diese «missverstanden» werden könne. Neu heisst es: «Kübler Heizöl AG ist CO2-neutral.» Damit soll deutlich werden, dass die Firma als solches ihre Emissionen senkt und auch mit Klimaprojekten kompensiert.

Ihren CO2-Ausstoss will das Unternehmen weiterhin reduzieren. Damit werben möchte Kübler ab nächstem Jahr allerdings nicht mehr. «Die Vergabe von Labels und umweltbezogene Aussagen werden zunehmend kritisch beurteilt. Wir haben deshalb beschlossen, die Zertifizierung des Unternehmens per Ende 2023 auslaufen zu lassen und die entsprechenden Hinweise zu entfernen.» Damit ist der Heizöllieferant nicht alleine. Eine Studie der inzwischen diskreditierten Zürcher Firma South Pole zeigte letztes Jahr: Um sich nicht angreifbar zu machen, verzichten Unternehmen darauf, ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen breitzutreten. Das nennt sich dann Greenhushing.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema