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Nur wählen, wenn es etwas zu wählen gibt

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An ihrer Versammlung beschlossen die Delegierten der der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg (kkK) am letzten Samstag, das Wahlverfahren zu vereinfachen. Sie stimmten laut einer Mitteilung in erster Lesung einer entsprechenden Änderung des Geschäftsreglements zu. Bestimmte Wahlen, wie zum Beispiel jene des Ersatzstimmenzählers, seien bisher selbst dann in einer zeitaufwendigen geheimen Wahl durchgeführt worden, wenn es gar keine Kampfkandidatur gab. Dies soll geändert werden. Ein entsprechendes Postulat des Delegierten Berthold Rauber hatten die Delegierten kürzlich angenommen.

Der Exekutivrat und eine Spezialkommission legten Vorschlägevor, die eine stille Wahl in jenen Fällen vorsehen, wenn es nur einen Kandidaten für ein Amt gibt. Dasselbe Prinzip gilt auch für Wahlen in den Exektutivrat. Jedoch werde dann eine geheime Wahl durchgeführt, sobald es ein Delegierter wünsche und ein Fünftel der Versammlung das Anliegen unterstütze, heisst es in der Mitteilung. Die Wahlen des Präsidenten der Versammlung, des Exekutivrats und der Justizkommission erfolgen dagegen weiterhin in geheimer Wahl.

Ausserdem beschlossen die Delegierten eine Vereinfachung und Neuregelung des Protokolls der Versammlung. Es werde künftig innerhalb von 30 Tagen den Delegierten zugestellt und sei nach der Annahme auch auf der Homepage verfügbar.

Weniger Ordensvertreter

Weiter hiess die Delegiertenversammlung laut Mitteilung eine Motion von Ordensvertretern gut. Diese wollen ihre Vertretung im Gremium in Zukunft von fünf auf noch zwei Delegierte reduzieren. Grund dafür sei, dass es aufgrund des Alters und der abnehmenden Anzahl der Ordensmitglieder immer schwieriger werde, Vertreter für die Versammlung zu finden. Auch habe deren Vereinigung den Eindruck, dass die Ordensgemeinschaften im Gremium übervertreten seien. Derzeit besteht die Versammlung aus neunzig Delegierten: sechzig Vertretern der Pfarreien, zehn Delegierten der Priester, Diakone und Laienseelsorger, fünf Vertretern der anerkannten Bewegungen, zehn Delegierten des Bistums sowie eben fünf Vertretern der Ordensgemeinschaften.

Der Exekutivrat habe der Versammlung vorgeschlagen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Dies, weil die Ordensgemeinschaften nicht die einzige Vereinigung seien, welche die Schwierigkeiten bei der Aufstellung neuer Delegierter hätten. Mit der Umwandlung erhalte man Zeit, grundsätzlich über die Zahl der Delegierten in der Versammlung zu sprechen. Die Delegierten lehnten die Umwandlung der Motion jedoch ab.

Bischofsvikar Rémy Berchier habe von zahlreichen ersten Reaktionen auf den Aufruf der beiden grossen Kirchen im Kanton berichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und zu begleiten. Für die Deutschsprachigen werde am 11. November, um 20 Uhr, im Reformierten Zentrum Düdingen ein Informationsabend durchgeführt.

Zentraler Sitz im Perolles

Ausserdem erfuhren die Delegierten, dass spätestens Anfang 2017 ein Umzug anstehe, der die Körperschaft und die Bischofsvikariate an einem Ort zusammenführen solle: im Gebäude der Ordensschwestern des Pauluswerkes auf dem Perolles-Boulevard 38. Der Umzug sei nötig, da das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit ihre Räume im Diözesanzentrum in Villars-sur-Glâne vergrössern wolle. fca

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