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Oberamt weist Beschwerden ab

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Der Oberamtmann des Seebezirks, Daniel Lehmann, kann die Vorbehalte gegen das Baugesuch für die Aufstockung und den Umbau des Primarschulhauses Längmatt in Murten nicht teilen. Deshalb weist er Beschwerden ab, wie er in seinem kürzlich publizierten Entscheid schreibt. Die von den Einsprechern geforderten speziellen Schutzanforderungen für die Anwohner weist er in seiner Stellungnahme zurück. Grundsätzlich sei das Bauprojekt keine besondere Beeinträchtigung im Quartier beim Berntor. Der Murtner Gemeinderat Alexander Schroeter ist erfreut über den Entscheid. «Damit sieht es gut aus für uns.» Ob die Einsprecher das Urteil des Oberamtmanns an das Kantonsgericht weiterziehen, sei jedoch noch offen. Dafür bleibe bis Mitte Januar Zeit.

 Eine Einsprecherin, die nicht namentlich erwähnt werden will, zieht den Fall nicht weiter an das Kantonsgericht, wie sie gestern auf Anfrage sagte. Eine weitere Einsprecherin, die ebenfalls nicht mit Namen erwähnt werden will, konnte gestern noch nicht sagen, wie es weitergeht. «Wir müssen den Entscheid zuerst genau anschauen.» Weitere Einsprecher waren gestern nicht erreichbar.

Der Schutzgedanke

Gegen das Bauvorhaben gingen fünf Einsprachen ein, bei einer handelt es sich um eine Kollektiveinsprache. Die meisten der Einsprecher sind Anwohner. Sie bemängeln, dass die Lebensqualität in ihrem «kulturhistorisch wertvollen» Quartier durch die Vergrösserung des Schulhauses leide. Zudem würde der Blick auf die «Skyline» der geschützten Murtner Villen-Vorstadt vom See und von der Ringmauer aus beeinträchtigt.

Neben diesen Beanstandungen bringen die Beschwerdeführer auch grundsätzliche Kritik am Projekt an. Der Bedarf für einen Ausbau sei nicht nachgewiesen, das etappierte Projekt zu teuer und die Sanierung weniger effektiv als ein Neubau. Es habe auch keinen Architekturwettbewerb gegeben. Und schliesslich seien keine Alternativstandorte vorgeschlagen worden. Dazu schreibt der Oberamtmann jedoch, dass nur juristische Faktoren relevant seien bei der Beurteilung eines Baugesuchs. Und er hält fest, dass das öffentliche Interesse an einer Vergrösserung gegeben sei.

Daniel Lehmann hält zudem fest, dass das Wohnquartier um das Schulhaus zwar geschützt sei, doch man könne diesen Schutzgedanken nicht auf die Umgebung ausdehnen. Zumal das Gebäude einen gehörigen Abstand zur Strasse hält, die es von der Schutzzone trennt. Man sehe die Aufstockung höchstens vom Quartier aus und nicht vom See. «Es kann keine Rede davon sein, dass diese Villen, die auch nach der Aufstockung immer noch deutlich höher sind als das Schulhaus, von diesem nach der Aufstockung erdrückt würden, wie in einer Eingabe moniert wird.»

Eine negative Stellungnahme der Kommission für Kulturgüter weist der Oberamtmann ebenfalls zurück; sie sei mindestens zum Teil politisch motiviert. Auch sprach sich Lehmann für die Aufstockung des Schulhauses im Sinne des Erhalts des Standorts sowie im Sinne raumplanerischer Verdichtung aus: Es handle sich um eine Verdichtung im Sinne der modernen Raumplanung.

Chronologie

Die Einsprecher können das Urteil weiterziehen

2007 bis 2009:Vorstudien zum Projekt Schulhaus Längmatt. Am Schulstandort Längmatt-Berntor fehlt es insbesondere an genügend grossen Schulräumen.

2011 bis 2012:Die Schulraumplanungsgruppe erstellt ein Konzept und gliedert das Projekt in zwei Teile.

20. Februar 2014:Die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Murten reicht ein Baugesuch für die Aufstockung des bestehenden Schulhauses Längmatt 6, für den Umbau der bestehenden Geschosse und die Erstellung provisorischer Schulcontainer ein. Es folgen fünf Einsprachen.

20. Mai 2014:Murten führt Einigungsverhandlungen durch. Diese führen jedoch zu keinem Ergebnis, alle Einsprachen werden aufrechterhalten.

6. Juni 2014:Murten überweist das Dossier an das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA).

29. Oktober 2014:Das BRPA leitet das Dossier an das Oberamt weiter. Wegen eines ungünstigen Gutachtens der Kulturgüterkommission ist auch das Gutachten des BRPA ungünstig.

Dezember 2015:Der Oberamtmann weist die Beschwerden ab. Die Einsprecher können nun vor Kantonsgericht.emu

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