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Obligatorische Schiesspflicht ist zu erfüllen

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Unteroffiziere, die im Jahr 1985 oder später geboren sind, sowie alle schiesspflichtigen Wehrmänner, die im Jahr 1986 oder später geboren sind und die obligatorische Schiesspflicht noch nicht erfüllt haben, sind aufgefordert, dies bis am 31. August nachzuholen. Sie müssen dies mit der persönlichen Waffe bei einem anerkannten Schiessverein tun, schreibt das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär in einem Communiqué. Betreffend Schiesstage und -zeiten geben die Vereinsvorstände Auskunft. Was die Gemeinden Freiburg und Villars-sur-Glâne betrifft, ist der letzte Schiesstag auf Samstag, 31. August 2019, von 9 bis 12  Uhr im Stand von La Montagne de Lussy bei Romont festgelegt.

jcg

 

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