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Obligatorische Schiesspflicht: Letzter Aufruf für Jahrgänge 1988 und jünger

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Das Amt für zivile Sicherheit und Militär erinnert Schiesspflichtige mit Jahrgängen 1988 und jünger daran, ihrer Schiesspflicht bis Ende August nachzukommen.

Schiesspflichtige Subalternoffiziere (Lt/Oblt) und Wehrmänner mit Jahrgang 1988 und jünger, die ihre jährliche Schiesspflicht noch nicht erfüllt haben, werden aufgefordert, diese bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein mit ihrer persönlichen Waffe zu absolvieren. Darauf weist das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär in einer Medienmitteilung hin. Informationen zu den Schiesstagen und Schiesszeiten erhielten Interessierte direkt bei den Vereinsvorständen.

Für die Gemeinden Freiburg und Villars-sur-Glâne ist der letzte Schiesstag auf den Samstag, 26. August, von 9.00 bis 12.00 Uhr im Schiessstand La Montagne de Lussy bei Romont festgelegt. Das Amt für zivile Sicherheit und Militär bittet die Teilnehmenden, ihren Pflichten rechtzeitig nachzukommen.

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