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Ortsplanung muss überarbeitet werden

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Ortsplanung muss überarbeitet werden

Einzonierung der Quartiere Mösli und Metzgera in Schwarzsee

Landeigentümer der Quartiere Mösli sowie Grosse und Untere Metzgera haben gegen den Zonenplan der Gemeinde Plaffeien re- kurriert. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Gemeinderat noch einmal über die Bücher muss.

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hatte vier Beschwerden zu beurteilen: diejenigen von zwei Landeigentümern in der Grossen bzw. in der Unteren Metzgera sowie diejenigen der Quartiergenossenschaft Mösli und eines Landbesitzers im Mösli-Quartier in Schwarzsee (siehe Kasten).

Von Bau- in Landwirtschaftszone

Als Folge des Berichts der Naturgefahrenkommission (Batgliss) nach den Rutschungen in Falli-Hölli wurden die beiden Metzgera-Quartiere 1997 der sogenannten roten Zone zugeordnet. Für diese galt wegen eines grossen Rutschgefahr-Risikos ein absolutes Bauverbot. Die Landbesitzer hatten ursprünglich geplant, auf dem Gelände mehrere hundert Ferienhäuser bzw. -wohnungen zu realisieren.Die Gemeinde Plaffeien hat vor vier Jahren bei der Neuauflage des Zonennutzungsplanes entsprechend dem Batgliss-Bericht das Gebiet Metzgera der Landwirtschaftszone zugewiesen. Die Landeigentümer erhoben Einsprache, die aber vom Gemeinderat abgewiesen wurde.Daraufhin reichten sie Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Sie verlangten, dass ihr Land in der Wohnzone schwacher Dichte bleibt, bzw. dass es allenfalls in die Gefahrenzone gelb (geringes Risiko) umzoniert wird. Sollte ihr Land trotzdem in die Landwirtschaftszone gelegt werden, verlangen sie eine materielle Entschädigung von Gemeinde und/oder Kanton.Das Verfahren wurde eine Zeitlang ausgesetzt, bis die kantonalen Stellen ihre Arbeit an einer neuen Gefahrenkarte beendet hatten. Diese ergab ein neues Bild: Teile der Metzgera waren nun in der Zone gelb (geringe Gefährdung), blau (mittel) und rot (erheblich) sowie Mischzonen (vernachlässigbare Gefährdung).

Neue Lage nach Naturgefahrenkarte

Diese Naturgefahrenkarte ersetzt diejenige des Batgliss. Die beiden Landbesitzer haben deshalb verlangt, dass die Ortsplanung für den Abschnitt Schwarzsee zu überarbeiten sei, da sie sich auf veraltete und überholte Grundlagen bezogen habe. Sie verlangen weiter, dass die Gebiete aus der roten Zone in die blaue bzw. die gelbe Zone gelegt werden. Die Beschwerdeführer bemängeln auch, dass beim Erstellen der Naturgefahrenkarte keine umfassenden Studien und konkrete Messungen vorgenommen worden waren. Die Landbesitzer stützen sich auf vorhandene Geologie-Gutachten, die beiden Quartieren ein allfälliges oberflächliches Rutschrisiko zuordnen, das durch technische Massnahmen vermindert werden könnte.

Neuer Sachverhalt

Das Verwaltungsgericht anerkennt, dass zwischen der Beurteilung des Batgliss-Berichts und der Naturgefahrenkarte erhebliche Unterschiede festzustellen sind. Der Sachverhalt sei also nicht der Gleiche wie bei der Auflage der Ortsplanung vor vier Jahren. Dies müsse zu einer Überarbeitung des Nutzungsplanes führen. Deshalb sei die Ortsplanung an die Gemeinde Plaffeien zur Neubeurteilung zurückzuweisen, damit später ein neues Auflage- und Einspracheverfahren durchgeführt werden könne.Das Verwaltungsgericht fällte hingegen keinen Entscheid bezüglich der Entschädigungsansprüche. Dies sei Sache der Enteignungskommission, heisst es im Urteil.

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