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Patron mit «totalem Mangel an Mitgefühl»

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Am 11. August 2010 passierte auf einer Baustelle in Marly ein schwerer Arbeitsunfall. Der heute 42-jährige Chinese F.L. erlitt dabei Verbrennungen zweiten Grades. Sein ehemaliger Chef V.C.L., ein 50-jähriger Schweizer vietnamesischer Abstammung, steht seit dem 30. April vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Er wird beschuldigt, mutwillig das Leben seines Angestellten aufs Spiel gesetzt zu haben. Was genau damals passierte, ist entscheidend für den Ausgang des Prozesses. Gestern kamen die Anklägerin und der Verteidiger zu Wort.

Zur Erinnerung: Der ungelernte F.L. lebte ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Zehn Jahre lang arbeitete er schwarz für einen Bodenleger in Villars-sur-Glâne–elf Stunden am Tag für einen Hungerlohn von 2000 Franken. An jenem Augusttag vor vier Jahren entfernte er einen alten Teppich in einer Wohnung in Marly. Dazu benützte er eine defekte Maschine, die Funken sprühte. Das war fatal: Die Luft war geschwängert mit hochexplosiven Dämpfen von Lösungsmitteln, mit denen sein Chef V.C.L. vorher den Teppich behandelt hatte. Es kam zu einer Explosion. F.L. erlitt schwere Verbrennungen an 18 Prozent seines Körpers. Statt ins Spital schaffte sein Chef den Verletzten mit dem Auto über die Grenze in die Nähe von Annemasse in Frankreich. Dort setzte er ihn aus, nachdem er F.L. das Handy und das Portemonnaie abgenommen hatte. Erst sechs Stunden nach dem Unfall kam er in Frankreich in Spitalbehandlung (FN vom 1. Mai).

Wollte F.L. über Grenze?

 «Es gibt keinen Beweis dafür, dass mein Mandant seinem Angestellten den Befehl gegeben hat, den Teppich mit derMaschine rauszureissen, nachdem der Teppich mit Lösungsmitteln getränkt wurde», sagte Daniel Zbinden, der Verteidiger des Angeklagten, gestern vor Gericht. Zudem habe V.C.L. nicht wissen können, dass der Teppichstripper defekt gewesen sei. F.L. hätte ausserdem Zeit und Gelegenheit gehabt, um sich selber in medizinische Behandlung zu begeben, so Zbinden weiter. Was die «Reise» nach Frankreich angehe, so habe F.L. seinen Patron selber darum gebeten, ihn dorthin zu bringen. Zbinden plädierte deshalb auf unschuldig.

«Nur Lügen»

«V.C.L. hat nie Erklärungen geliefert, sondern immer nur Lügen», antwortete Staatsanwältin Yvonne Gendre in ihrer Anklagerede. Sie betonte die «krasse Fahrlässigkeit» und den «totalen Mangel an Mitgefühl» des Angeklagten. Dieser habe kein Mitleid mit seinem schwer verletzten Angestellten gezeigt, sondern ihm befohlen, sich zuerst zu verstecken und ihn dann ins Ausland gebracht. Um keinen Ärger mit der Polizei wegen des schwarz angestellten F.L. zu bekommen, habe sein Patron ihn so unter Druck gesetzt, dass F.L. sich nicht getraut habe, um Hilfe zu bitten, sagte Gendre.

«V.C.L. hat meinen Mandanten schwerer Gefahr ausgesetzt, ihm keine Hilfe geleistet und ihn ausgenutzt», sagte Pierre Moret, der Anwalt von F.L. Sein Mandant sei seit dem Unfall zu mehr als 50 Prozent arbeitsunfähig. Der erlittene Erwerbsausfall belaufe sich auf mehr als 190 000 Franken. Zudem fordere er ein Schmerzensgeld von 40 000 Franken, so Moret.

Folgen die Richter den Argumenten der Anklage, drohen V.C.L. bis zu zweieinhalb Jahre Haft–ein Jahr davon unbedingt und 18 Monate auf Bewährung. Das Gericht fällt sein Urteil am22. Mai.

 bearbeitet von mos/FN

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