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Pauschalentschädigung bei Pflegebedürftigen: Grosser Rat kippt den Steuerdeckel

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Um ein Gesetz nicht mehrfach ändern zu müssen, streicht der Grosse Rat die Höchstgrenze für einen Abzug der Pauschalentschädigung.

Wer im Kanton Freiburg einen hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen regelmässig und über längere Zeit pflegt, bekommt eine Pauschalentschädigung. Diese kann in der Steuererklärung vom Reineinkommen abgezogen werden. Derzeit beträgt die Entschädigung 25 Franken pro Tag beziehungsweise rund 9000 Franken pro Jahr. Der Abzug vom Reineinkommen ist dementsprechend ebenfalls auf 9000 Franken gedeckelt.

Eine Änderung im Gesetz über die direkten Kantonssteuern, das am Donnerstag im Grossen Rat behandelt wurde, sah vor, den Abzug auf 12’600 Franken zu erhöhen. Denn die Pauschalentschädigung soll ebenfalls steigen. Vor einem Jahr hatte der Grosse Rat eine entsprechende Motion klar befürwortet. Diese verlangte, die Entschädigung auf 35 bis 50 Franken zu erhöhen. Über den genauen Betrag wurde allerdings noch nicht entschieden.

Pseudobetrag im Gesetz

Darum stiess die Gesetzesänderung, so wie der Staatsrat sie wollte, auf Ablehnung. «Wir sollen für den Abzug einen Pseudobetrag ins Gesetz schreiben, obwohl wir noch gar nicht über die Höhe der Entschädigung gesprochen haben», kritisierte Laurent Dietrich (Die Mitte, Freiburg).

Ein Antrag von Benoît Rey (Mitte Links – CSP, Freiburg) hatte somit leichtes Spiel. Er verlangte, dass das Gesetz für den Abzug keine Höchstgrenze vorschreiben soll. «Es ist eine logische und einfache Lösung. So müssen wir später dieses Gesetz nicht erneut ändern», argumentierte er. Dies fand Unterstützung von links bis rechts. 64 Grossrätinnen und Grossräte unterstützten seinen Antrag. 38 waren dagegen.

Ebenfalls grünes Licht gab es für das Datenschutzgesetz. Nach der ersten Lesung am Dienstag (die FN berichteten) nahm der Grosse Rat dieses Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an.

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