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Freiburg gibt sich ein moderneres Datenschutzgesetz

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Noch aus den 1990er-Jahren stammt Freiburgs Gesetz über den Datenschutz. Die Revision war am Dienstag im Grossen Rat unbestritten. Das Gesetz gilt nicht nur für die Behörden, sondern kann auch private Institutionen treffen.

«In dieser Session ist es das Gesetz mit der grössten Tragweite für die Gesellschaft und unsere Institutionen», sagte die Grossrätin Anne Meyer Loetscher (Die Mitte, Estavayer-le-Lac) am Dienstag im Parlament. Die Rede war vom Datenschutzgesetz, das seit 1994 nahezu unverändert in Kraft ist. «Wer hätte damals die heutigen technischen Entwicklungen erwartet», stellte Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) fest. Die Notwendigkeit einer Revision war darum für alle Parteien unbestritten.

Gleicher Meinung waren die Parteien auch während der ersten Lesung der über 60 Artikel. Die zweite Lesung und die Schlussabstimmung sind für diesen Donnerstag traktandiert.

Kopfzerbrechen erwartet

Das Gesetz über den Datenschutz gilt nicht nur für Organe des Staats, für Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, sondern auch für Privatpersonen und Organe privater Institutionen, soweit diese öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllen. Das dürfte noch zu Kopfzerbrechen in einigen Institutionen führen. Denn wenn eine private Institution sowohl private als auch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, gelte je nach Kontext das nationale oder das kantonale Datenschutzgesetz, erläuterte Berichterstatter Christian Clément (Die Mitte, Arconciel). Er fuhr fort:

Die Umsetzung des Gesetzes wird zu Beginn nicht einfach sein. Danach wird der Aufwand aber abnehmen.

Darum gebe es eine Übergangszeit von zwei Jahren. Anne Meyer Loetscher und Alizée Rey (SP, Villars-sur-Glâne) forderten, dass den Gemeinden Weiterbildungen angeboten werden. «Denn es ist ein sehr technisches Gesetz», so Rey.

Regelmässiger Bericht verlangt

Zu reden gab die Auslagerung der Bearbeitung von Personendaten. Dies soll erlaubt sein. «Die Daten müssen jederzeit auf dem Gebiet der Schweiz oder auf dem Gebiet eines Staats, der ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, bearbeitet werden», heisst es im Gesetz. Der Staatsrat solle der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission alle fünf Jahre einen Bericht über die Auslagerung vorlegen. In einer früheren Gesetzesfassung war noch vorgesehen, dass dies alle zwei Jahre geschieht.

Alizée Rey von der SP und Bruno Marmier von den Grünen hätten einen Rhythmus von zwei Jahren bevorzugt, erklärten aber, keinen entsprechenden Antrag stellen zu wollen. «Der Staatsrat soll einen regelmässigen Blick darauf haben», forderte Alizée Rey. «Es ist unverzichtbar, dass der Staatsrat und die Verwaltung eine ständige Überwachung machen», ergänzte Bruno Marmier. Das werde der Fall sein, antwortete Staatsrat Didier Castella (FDP). Es sei Aufgabe des Amts für Informatik und Telekommunikation, eine ständige Überwachung sicherzustellen. Der Fünf-Jahres-Rhythmus sei ein Kompromiss zwischen dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, der Datensicherheit und dem Wunsch des Parlaments.

Empfehlungen und Entscheide

Im Gesetz ist ebenfalls neu vorgesehen, dass eine vom Staatsrat ernannte Person als Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte sowie die kantonale Öffentlichkeits-, Datenschutz- und Mediationskommission Aufsichtsfunktionen wahrnehmen. Die Datenschutzbeauftragte kann Empfehlungen aussprechen bei Verletzungen der Vorschriften. Werden diese ganz oder teilweise abgelehnt, kann die Kommission intervenieren und verbindliche Entscheide fällen.

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