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Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige: Neues Reglement in Kraft

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Nachdem im Kanton Freiburg der Maximalbetrag für die Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige auf 35 Franken pro Tag erhöht wurde, haben die Bezirke nun das entsprechende Reglement erarbeitet.

Wer im Kanton Freiburg einen hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen regelmässig und über längere Zeit pflegt, hat Anrecht auf eine sogenannte Pauschalentschädigung. Ziel und Zweck dieser Entschädigung ist es, die Einbindung der betreuenden Angehörigen zu stärken, sodass pflegebedürftige Personen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können und der Spitex-Dienst reduziert werden kann. Entrichtet wird die Entschädigung von der jeweiligen Gemeinde. 

Die Freiburger Gemeinden, welche die Finanzierung dieser Leistung über die verschiedenen Gesundheitsnetze sicherstellen, haben im Jahr 2022 über 14 Millionen Franken an rund 2200 pflegende Angehörige ausbezahlt. Im vergangenen Dezember hat der Staatsrat im Auftrag des Grossen Rates den Maximalbetrag für die Pauschalentschädigung von 25 auf 35 Franken erhöht (die FN berichteten). 

Nun wurde von den Bezirken das neue Reglement dafür erarbeitet, wie die Konferenz der Oberamtspersonen in einer Mitteilung schreibt.

Neues Beurteilungsraster

Eine Person gilt dann als hilflos, wenn sie für die alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen regelmässig auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und der dauernden Pflege oder persönlichen Überwachung bedarf. Damit eine Pauschalentschädigung gewährt werden kann, muss die betreute Person in einem gemeinsamen Haushalt oder in der unmittelbaren Nachbarschaft der betreuenden Person leben.

Die Oberamtspersonenkonferenz hat die Direktionen der sieben Gesundheitsnetze einberufen, um die Kriterien für die Erteilung dieser Entschädigung in einem Reglement festzulegen, das für den ganzen Kanton gilt. Die Erhöhung des Maximalbetrags auf 35 Franken pro Tag machte eine Neueinteilung des Beurteilungsrasters nötig.

Die Höhe der gewährten Pauschalentschädigung bestimmt sich nach dem Grad der Hilfeleistung für die betreute Person. Der maximale Betrag der Entschädigung wird nicht allen betreuenden Angehörigen ausbezahlt, sondern nur jenen, die Personen mit einem besonders hohen Grad der Hilflosigkeit unterstützen. Die Bezirke haben sich auf ein Beurteilungsraster geeinigt, das die Höhe der gewährten Pauschalentschädigung auf einer Skala von 1 bis 75 Punkten festlegt:

Das neue Einteilungsraster für die Pauschalentschädigung.
Tabelle: Kanton Freiburg

Das neue Reglement gilt rückwirkend auf den 1. Januar 2024. Die Anwendung dieses neuen Rasters erfordere keine Neubeurteilung der Fälle. Denn die Anzahl Punkte für jede Situation sei bereits bekannt, schreiben die Oberamtspersonen.

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