Die Saison der Flussfischerei wird am Sonntag, dem 3. März, eröffnet. Ab diesem Datum ist das Angeln in den Fliessgewässern sowie im Lessoc- und im Pérolles-See bis zum 1. Oktober wieder erlaubt.
Mit dem Ende der Winterruhe zum Schutz der Fortpflanzung der Forellen wird am Sonntag, 3. März, die Flussfischereisaison eröffnet. Das schreibt das Amt für Wald und Natur (WNA) in einer Medienmitteilung. Ab dann dürfen Anglerinnen und Angler wieder in Fliessgewässern des Kantons sowie im Lessoc- und im Pérolles-See ihrer Leidenschaft nachgehen. In den angrenzenden Gewässern des Kantons Bern hingegen müssen sich die Fischerinnen und Fischer aufgrund einer interkantonalen Harmonisierung noch bis zum 16. März gedulden.
Im Greyerzer- und im Schiffenensee gilt während der Laichzeit von Hecht und Zander eine ähnliche Schonzeit. In allen anderen Seen des Kantons sowie im Broyekanal und in den interkantonalen Seen darf das ganze Jahr über gefischt werden, sofern die artspezifischen Schonzeiten eingehalten werden.
Weiterführende Informationen zur Fischerei und zu den Schonzeiten sind im kantonalen Reglement über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu finden.
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