Eine Frau ist von der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen fahrlässiger Verursachung eines Brandes zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden. Sie hatte im April 2013 eine Pfanne auf die Herdplatte gesetzt und war einkaufen gegangen. In der Wohnung im dritten Stock in der Stadt Freiburg brach in der Folge ein Brand aus. In der ersten Befragung gab die Frau an, dass sie beim Weggehen nicht kontrolliert habe, ob der Herd aus war. In einer zweiten Befragung sagte sie, dass sie sicher gewesen sei, ausgeschaltet zu haben, den Schalter aber vielleicht nicht richtig betätigt habe. Die 24-Jährige muss auch die Dossier- und Verfahrenskosten von 525 Franken übernehmen. im
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