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Pflege zu Hause verlängern

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Pflege zu Hause verlängern

Das Gesetz über die Spitex und Familienhilfe wird revidiert

Pflegebedürftige Personen sollen so lange wie möglich zu Hause leben können, wenn sie es wünschen. Um dieses Ziel besser zu erreichen, wird das Gesetz über die Spitex und Familienhilfe angepasst.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Voraussichtlich in der kommenden Juni-Session wird sich der Grosse Rat mit der Revision des Gesetzes befassen, das neu «Gesetz über die Hilfe und Pflege zu Hause» heisst.

Längere Einsatzzeiten

Mit dem neuen Gesetz wird eine Ausweitung der Leistungen angestrebt. Neu muss die Pflege und die Hilfe vom gleichen Dienst angeboten werden, was in Deutschfreiburg – im Gegensatz zum welschen Kantonsteil – schon bisher der Fall war. Laut Marius Zosso, Oberamtmann des Sensebezirks, kann das neue Gesetz zur Folge haben, dass die Pflege zu Hause an sieben statt bloss an sechs Tagen pro Woche und an den Abenden länger als bisher gewährleistet werden muss.

Als Pflege zu Hause sind Untersuchungen, Behandlungen und Pflegeverrichtungen zu verstehen, die auf ärztliche Verschreibung oder in ärztlichem Auftrag durchgeführt werden. Die Hilfe zu Hause umfasst hauswirtschaftliche Arbeiten sowie erzieherische und soziale Aufgaben, sofern sie nicht schon von andern Diensten wie Krippen, Kinderhorte usw. angeboten werden. Unter Hilfe und Pflege zu Hause fallen ebenfalls Evaluations-, Informations- und Beratungstätigkeiten sowie die soziale Betreuung.

Die Dienste können auch freiwillig andere Leistungen anbieten, z.B. den Mahlzeitendienst und das Notruftelefon.

Pauschalentschädigungen

Pflegebedürftige Menschen sind oft auch auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen, um in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können. Die Angehörigen, welche solche Betreuungsarbeiten regelmässig verrichten, haben Anspruch auf eine Pauschalentschädigung, die heute meist 25 Franken pro Tag beträgt.

Nebst der Pflege und Hilfe, die von spezialisierten Diensten (Spitex) und/ oder von Angehörigen angeboten werden, sieht das Gesetz auch weitere Massnahmen vor, um den Verbleib zu Hause zu fördern. Gemeint sind dabei Leistungen für Personen mit besonderen chronischen Krankheiten, die von Institutionen des Gesundheitswesens erteilt werden.

Ein Gemeindeverband
pro Bezirk

Gemäss Gesetzesentwurf müssen sich die Gemeinden in einem Verband zusammenschliessen, der alle Gemeinden des Bezirks oder gar mehrere Bezirke umfasst. Es ist dann an diesem Gemeindeverband, Leistungsaufträge mit einem oder mehreren privaten Diensten abzuschliessen oder selber einen oder mehrere Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause zu errichten.

Beat Bucheli, Präsident des Spitex-Vereins Sense/Flamatt, kann sich vorstellen, dass der Gemeindeverband des Spitals und Pflegeheims des Sensebezirks diese Aufgabe übernehmen wird, zumal dieser Verband künftig im Rahmen der Kantonalisierung des Spitalwesens nicht mehr für das Spital Tafers zuständig sein wird.

Zusammenschluss
der Spitex-Vereine?

Im Sensebezirk sind es heute drei, im Seebezirk vier Spitex-Vereine, welche als Leistungserbringer die Hilfe und Pflege zu Hause ausführen. Dies ist auch mit dem neuen Gesetz möglich. Laut Beat Bucheli stellt sich aber die Frage, ob es noch Sinn macht, verschiedene Leistungserbringer im gleichen Bezirk zu haben. Er wie auch Marius Zosso können sich jedenfalls einen Zusammenschluss der Spitex-Vereine im Bezirk vorstellen.

Jeder Bezirk hat auch eine Bezirkskommission einzusetzen. Sie schlägt
u. a. dem Gemeindeverband die Höhe der Pauschalentschädigung vor und entscheidet über deren Gewährung. Sie hat auch zu prüfen, ob die Zusammenarbeit der Spitex-Dienste mit den Spitälern, Pflegeheimen usw. klappt.

Staat beteiligt sich mit
35 Prozent an Personalkosten

Bei der Finanzierung wird nicht mehr zwischen Krankenpflege und Familienhilfe unterschieden, da die Pflege und Hilfe neu als ganzheitliches Konzept angeboten werden. Der Staat wird sich künftig mit 35 Prozent an deren Personalkosten beteiligen, dies nach Abzug der Bundessubventionen und der Leistungen der Krankenversicherungen. Der Rest wird von den Personen, welche die Leistungen beanspruchen, sowie den Gemeinden übernommen.

Beat Bucheli ist nicht so glücklich mit dieser Lösung. Seiner Ansicht nach sollte der Kanton einen Pauschalbeitrag pro Einwohner gewähren, der allenfalls in jenen Regionen höher sein kann, in welchen das Durchschnittsalter der Bevölkerung höher ist. Mit den 35 Prozent subventioniere der Kanton die teuren Dienste mehr. Die Dienste, die kostengünstiger sind, würden so nicht belohnt.

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