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Pluspunkte für die Senioren

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Anne-Claude Demierre, am Mittwoch stellen Sie dem Grossen Rat das Konzept «Senior plus» vor. Welche Pluspunkte bringt dieses für die Senioren?

Mit der neuen Freiburger Alterspolitik schauen wir ältere Menschen nicht in erster Linie als pflegebedürftig an. Wir betrachten sie als Leute, die viel Erfahrung haben und viele Kompetenzen mitbringen.

 

 Was wird sich für die älteren Menschen konkret ändern?

Wir haben uns auf fünf Achsen konzentriert. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Bezirke verpflichtet werden, ein Netzwerk zu bilden, um die sozialmedizinische Betreuung zu koordinieren. So können sie ermitteln, welches Angebot für welche Person passt. Das entlastet beispielsweise Pflegeheime in ihrer administrativen Arbeit. Generell wollen wir mehr hindernisfreie Wohnungen und Unterstützung bieten, damit Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Einerseits wünschen sich das die älteren Leute selbst, andererseits ist es auch nötig, weil wir mit der Zunahme an älteren Menschen schlicht zu wenig Pflegeheimplätze haben werden.

 

 Die vorgesehenen Massnahmen kosten. Hat der Staat zu Zeiten des Sparens überhaupt das Geld dafür?

Der Staatsrat hat beschlossen, die Alterspolitik prioritär zu behandeln. In den nächsten fünf Jahren sind Mehrausgaben von drei Millionen Franken für den Kanton sowie von einer Million für die Gemeinden vorgesehen. Hinzu kommen weitere Ausgaben für Pflegeheime oder die Spitex. Mit den drei Gesetzen haben wir zudem die Grundlage, um künftige Massnahmen durchzuführen. Es ist klar: Die finanziellen Mittel fehlen zum Teil und schränken uns ein. Aber es ist auch klar, dass es die öffentliche Hand viel teurer zu stehen kommt, wenn wir jetzt nicht handeln: 2010 waren im Kanton 35 000 Leute über 65 Jahre alt, 2035 werden es 80 000 sein. Dieser Herausforderung müssen wir uns jetzt stellen.

 

 Das Konzept setzt auch bei der Arbeit an: Über-55-Jährige sollen weniger von Arbeitslosigkeit betroffen sein. Kann der Staat da eingreifen?

Wir können Arbeitgeber zu nichts verpflichten, das stimmt. Wir werden aber eine Umfrage bei über 55 Jahre alten Arbeitnehmenden durchführen, um herauszufinden, welche Bedürfnisse sie haben. Dafür wollen wir Arbeitgeber anschliessend sensibilisieren.

 

 Pflegeheimleiter, pflegende Angehörige, Sozialverantwortliche in den Gemeinden–alle setzen Hoffnungen in Senior plus. Werden Sie diese erfüllen können?

Ja, davon bin ich überzeugt. Wir wollen betreuende Angehörige beispielsweise mit Ausbildungsangeboten besser unterstützen. Pflegeheimen und Gemeinden hilft das Koordinations-Netzwerk, das zeigt ein Pilotprojekt im Greyerzbezirk. Dank dem Projekt soll jeder ältere Mensch Zugang zu Pflege, aber auch zu sozialer Betreuung erhalten, unabhängig von finanziellen Mitteln.

 

 Darauf musste Freiburg warten: 2009 haben Sie mit dem Projekt begonnen.Weshalb hat es so lange gedauert?

Das liegt am partizipativen Prozess. Über 100 Personen aus betroffenen Organisationen und Vereinen haben in verschiedenen Arbeitsgruppen mitgewirkt. Wir mussten zuerst herausfinden, welche Bedürfnisse es gibt.

Dann brauchte es einen theoretischen Rahmen, und anschliessend konnten wir den Massnahmenplan erstellen. Dann folgten die Vernehmlassung sowie die Kommissionssitzungen des Grossen Rates. Das Projekt wäre für die Februarsession bereit gewesen, doch da war bereits das Raumplanungsgesetz traktandiert.

 

 Welche Punkte werden Ihrer Meinung nach im Grossen Rat für am meisten Diskussionen sorgen?

Umstritten sind Punkte bei der Finanzierung. Unser Vorschlag sieht vor, dass bei sozialmedizinischen Leistungen Vermögen bis 100 000 Franken nicht direkt belastet werden dürfen, die Kommission will dies auf 200 000 Franken erhöhen. Dies hätte Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden zur Folge. Es gibt weitere Änderungsvorschläge, die Grundzüge des Konzepts sind aber nicht infrage gestellt.

Fakten

Drei Gesetze, 27 Massnahmen

An Senior plus arbeitet der Kanton seit 2009. Drei neue Gesetze entstehen: Das Gesetz über die Seniorinnen und Senioren, jenes über die sozialmedizinischen Leistungen und über die Pauschalentschädigung. Sie sollen am 1.Juli in Kraft treten. Dazu gibt es einen ersten Plan 2016–2020 mit 27 Massnahmen. Sie sind fünf Bereichen zugeordnet: Arbeit, persönliche Entwicklung, Vereins-/Gemeinschaftsleben, Infrastruktur/Wohnsituation sowie Pflege und soziale Begleitung. Sie sollen bis 2020 realisiert werden. Bis 2018 haben die Bezirke Zeit, Koordinations-Netzwerke für die Pflege zu bilden.mir

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