Freiburg Der Kadermann der Polizei, der von einer Polizeipatrouille angehalten, nicht aber auf Alkohol kontrolliert wurde, kommt vor den Richter: Er muss sich wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand und/oder Fahrunfähigkeit und wegen Verlusts der Kontrolle über seinen Wagen verantworten. Auch gegen die beiden Polizisten, die ihn angehalten hatten, ist ein Verfahren eröffnet worden – wegen Begünstigung, da sie den Kadermann nicht angezeigt hatten. Dies teilte Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser mit. Noch letzten Oktober hatte Mooser auf Nichteintreten entschieden, wogegen die Staatsanwaltschaft rekurrierte. Das Kantonsgericht wies Mooser daraufhin an, Widersprüche bei den Zeugenaussagen auszuräumen. njb
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