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Polizist freigesprochen

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Ein Freiburger Polizist wurde letzten Juli in Domdidier mit 78 Stundenkilometern in einer 50er-Zone geblitzt. Der Beamte verfolgte mit seinem Streifenwagen eine Autofahrerin, die am Steuer telefonierte. Wegen der Geschwindigkeitsübertretung verurteilte der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser den Polizisten. Neben einer Busse von 300 Franken drohten ihm der Entzug des Fahrausweises und eine Administrativuntersuchung. Dagegen hat sich der Polizist nun erfolgreich vor Gericht gewehrt. Sonia Bulliard Grosset, Polizeirichterin am Gericht des Broyebezirks in Estavayer-le-Lac, sprach ihn gestern frei.

Der Polizist habe verhältnismässig gehandelt, urteilte die Richterin. «Wer am Steuer sein Natel benutzt, stellt eine grosse Gefahr im Strassenverkehr dar.» Es sei deshalb gerechtfertigt gewesen, für kurze Zeit zu beschleunigen, um die fehlbare Lenkerin einzuholen und zu stoppen. Zumal diese so auf ihr Handy konzentriert gewesen sei, dass die Polizeistreife zuletzt sogar Sirene und Blaulicht habe einschalten müssen, um die Frau überhaupt auf sich aufmerksam zu machen, so die Richterin weiter. Sie betonte aber, dass der Freispruch nicht als Freipass für die Polizei missverstanden werden dürfe. «Jeder Polizist muss stets das Gebot der Verhältnismässigkeit vor Augen haben.»

 bearbeitet von mos/FN

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