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Polizist muss sich vor Gericht verantworten

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Ein Waadtländer Polizist hatte in den frühen Morgenstunden des 18. April 2010 einen jungen Autodieb beim Tunnel von Sévaz während einer Schiesserei tödlich verletzt. Dafür muss er sich ab dem 6. Oktober vor dem Strafgericht des Broyebezirks verantworten, das ausnahmsweise in Freiburg tagen wird.

Dem Mann wird eventualvorsätzliche Tötung vorgeworfen. Dies bedeutet, dass er nicht die Absicht hatte zu töten, sich aber der Risiken bewusst war. Es ist die schwächste, gleichzeitig aber auch die häufigste Form eines Vorsatzes. Der Angeklagte riskiert eine Strafe zwischen drei Jahren für fahrlässige Tötung und fünf Jahren für Totschlag. Weiter muss sich der Polizist der Gefährdung des Fahrzeuglenkers verantworten.

Zur Schiesserei war es gekommen, als eine Bande von Autodieben von Lyss her kommend mit übersetzter Geschwindigkeit in den Tunnel fuhren, dies obwohl die Fahrbahn gesperrt war. Ohne zu verlangsamen, fuhr das Fahrzeug auf eine Polizeisperre zu. Der angeklagte Polizist befand sich gemäss Überweisungsverfügung zwei Meter von seinem Patrouillenfahrzeug entfernt.

Der Polizist fühlte sich in Gefahr und feuerte aus seiner Waffe sieben Schüsse auf das Fahrzeug ab. Der erste Schuss traf den Beifahrer, während die anderen Schüsse den Fahrzeuglenker verletzten.

Der Zwillingsbruder des Opfers reichte daraufhin Klage gegen den Schützen ein. Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hatte die Affäre erst klassiert, indem er den Gebrauch der Waffe unter den gegebenen Umständen als zulässig erachtete. Dieser Entscheid wurde durch das Kantonsgericht bestätigt, bevor dann das Bundesgericht den Rekurs des Klägers guthiess. Eine zusätzliche Untersuchung wurde im Herbst 2013 abgeschlossen. Unterdessen sind der Zwillingsbruder des Opfers und der Lenker für den Autodiebstahl zu zwei beziehungsweise drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

 bearbeitet von uh/FN

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