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Postbote hat die Post regelmässig betrogen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Es war ein ausgeklügeltes Vorgehen: Ein 46-jähriger Postbote hat ein Paket gegen Nachnahme ausgeliefert und es dabei geschafft, das Geld für sich behalten zu können. Er lieferte das Paket aus, der Kunde zahlte ihm 2185 Franken und signierte auf dem elektronischen Kontrollgerät. Statt danach «OK» zu drücken, scannte der Postbote die Etikette des Pakets erneut ein und legte es unter der Bemerkung «im Büro behalten» ab. So konnte er das Geld behalten, ohne dass es in der Kasse fehlte. Der Postbote kaufte sich mit dem Geld laut Strafbefehl einen Scooter und «ging seiner Spielsucht nach»–mit der Absicht, das Geld zurückzubezahlen. Als er das Geld beisammen hatte, scannte er die Etikette wieder und legte das Dossier unter der Bemerkung «ausgeliefert» ab; er unterschrieb an Stelle des Kunden und legte das Geld in die Kasse.

 Bei Befragungen der Polizei gab der Postbote laut Strafbefehl zu, dieses Verfahren während zwei Jahren monatlich bis zu drei Mal angewandt zu haben, jedoch für Beträge unter hundert Franken. Es sei ihm immer gelungen, die Beträge zurückzuzahlen.

Der Freiburger Staatsanwalt Philippe Barboni hält im Strafbefehl fest, der Postbote habe eine raffinierte List angewandt, mit dem Ziel, sich zu bereichern. Dies entspreche dem Tatbestand des Betrugs und nicht der Veruntreuung. Er verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 100 Franken; die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken. Zusammen mit den Gerichtskosten muss der Postbote 845 Franken bezahlen. njb

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