Steigende Prämienlast bei den Krankenkassen und immer weniger Geld der öffentlichen Hand für individuelle Verbilligungen – mit dieser Politik verstossen die Kantone gegen das Krankenversicherungsgesetz, wie die SP-Spitze bemängelt. Für die Partei ist im Wahljahr klar, dass nach dem Bundesgerichtsurteil gegen Luzern nun auch andere Kantone ihre Praxis bei den Krankenkassenprämien und den Verbilligungen anpassen müssen. Die Bundesrichter hatten in ihrem Urteil festgehalten, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligungen nicht weniger als 70 Prozent des Medianlohns betragen darf. Wenn die Kantone nicht innerhalb eines Monats die Limiten überprüften und Anpassungen vornähmen, werde geklagt, heisst es bei der SP.
Bericht Seite 15
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