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Prämienverbilligungen für Studenten und Lehrlinge?

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In der Begründung ihres Vorstosses halten sie fest, dass Studierende, Lehrlinge und andere unterstützungsbedürftige Personen bis zum 25. Altersjahr mit dem Steuerdossier der Eltern behandelt werden, wenn sie zu Hause wohnen. Dies bedeute, dass insbesondere Familien der Mittelklasse, die kein Anrecht auf Vergünstigung der Krankenkassenprämien haben, auch keinen Anspruch für ihre Kinder geltend machen können. «Sie werden um beträchtliche Summen ihres Einkommens geprellt», geben die Grossräte zu bedenken.

Diskriminierung

Ihrer Ansicht nach ist dies eine Ungleichbehandlung dieser Kategorien von Familien. Sie weisen darauf hin, dass auch der Ständerat sich dieser Tatsache bewusst sei und den Mittelstand besser entlasten möchte. Er sei bereit, die Kriterien für den Anspruch auf Verbilligungen zu ändern.

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