Eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nicht zulässig. Zu diesem Urteil ist gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gelangt. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse von seiner Firma gefeuert worden war. Der Arbeitgeber habe mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation des Angestellten gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verstossen, heisst es im Urteil.
sda/BZ
Bericht Seite 19