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Projekt zur Lärmreduktion in der Stadt Freiburg kommt voran

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Die Stadt Freiburg möchte auf mehreren Strassen in der Stadt Tempo-30-Zonen errichten und die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 auf 30 Stundenkilometer reduzieren. Der Kanton macht nun den Weg frei zur Umsetzung der Massnahmen. 

Das Lärmsanierungsprojekt der Stadt Freiburg ist ein Schritt weiter, teilt die Stadt in einem Communiqué mit. Die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt hat einen diesbezüglichen Bericht der Stadt Freiburg genehmigt. Darin hat diese alle Massnahmen zur Lärmreduktion auf ihren Strassen präsentiert, darunter der Einbau von schallabsorbierenden Belägen und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Kilometer pro Stunde auf Dutzenden städtischen Strassen – sowohl tagsüber wie nachts. Auf 26 Strassenachsen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde geplant. Auf 17 weiteren Strassen die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Das kantonale Tiefbauamt genehmigt zudem die Massnahmen zur Signalisation der geplanten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Beide Entscheide wurden am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht.

Für die Lebensqualität

Diese Änderungen sollen den Strassenlärm und die Lebensqualität der Freiburgerinnen und Freiburger verbessern, schreibt die Stadt. Nach den Geschwindigkeitsreduktionen und dem Einbau des speziellen Strassenbelags sollen nur noch gut halb so viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte oder der Alarmwerte ausgesetzt sein. Aktuell seien rund 7350 Personen und 313 Gebäude davon betroffen – danach sollen es noch 3550 Personen und 144 Gebäude sein – jedoch in geringerem Masse, wie die Stadt schreibt. 3800 Personen und 169 Gebäude sollen keiner Überschreitung mehr ausgesetzt sein. 

Sechs Millionen

Sechs Millionen Franken wird die Stadt insgesamt in die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen investiert haben. Im Rahmen der Arbeiten am Gemeindestrassennetz wurden bereits überall, wo dies möglich war, schallabsorbierende Beläge eingebaut. Wann die Massnahmen umgesetzt werden können, ist noch unklar. Aktuell laufe eine Frist von 30 Tagen für eine mögliche Beschwerde beim Kantonsgericht. 

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