Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Prostituierte unter 18 Jahren: «Nicht in die Illegalität treiben»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: CAROLIN FOEHR

Nach schweizerischem Recht erlangen Jugendliche im Alter von 16 Jahren ihre sexuelle Mündigkeit. Demnach ist es ihnen nicht verboten, sich zu prostituieren, selbst wenn Faktoren wie die Verantwortungspflicht der Eltern dieses Recht einschränken können.

Auch in Zukunft sollen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht für ihr sexuelles Handeln strafbar gemacht werden können. Der Staatsrat vertritt in diesem Punkt die Meinung des Bundesrates. Es wäre kontraproduktiv, die Jugendlichen in die Illegalität zu treiben, schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der CVP-Grossräte Denis Grandjean (Le Crêt) und Gabrielle Bourguet (Grange), die ein solches Verbot gefordert hatten. Als Straftat gelten bereits sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, die unter Zwang oder in Abhängigkeit erfolgen. Um die Prostitution von Jugendlichen wirksam zu bekämpfen, brauche es vielmehr Unterstützung und «Erziehungsmassnahmen», meint der Staatsrat. Das Jugendamt kann laut Jugendgesetz zum Beispiel sozialpädagogische Massnahmen anordnen, wenn ein Kind in seiner Entwicklung bedroht ist.

Hingegen unterstützt der Staatsrat die auf Bundesebene laufenden Bestrebungen, den sexuellen Verkehr mit minderjährigen Prostituierten als Straftat einzustufen und so nicht die Prostituierten, sondern die Freier zu belangen.

Denn die Debatte bewegt die Politiker auch auf Bundesebene. So haben zum Beispiel die Kantone Genf und Wallis je eine Initiative zum wirksameren Schutz minderjähriger Prostituierter eingereicht. Auch ein Verbot minderjähriger Prostitution, wie es die beiden Freiburger Grossräte fordern, stand zur Diskussion.

Europäisches Abkommen

Im vergangenen Juni hat der Bundesrat schliesslich ein Übereinkommen des Europarats genehmigt, das Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch schützen soll. Dieses verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von minderjährigen Prostituierten gegen Geld oder sonstige Vergütungen als strafbar zu erklären. Damit geht es weiter als das geltende schweizerische Strafrecht, das nun angepasst werden muss.

Meistgelesen

Mehr zum Thema