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Psychiatriepatienten bestimmen mit

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Eine Patientin, die an Schizophrenie leidet, wird während einer Krise kaum mit der von den Ärzten verordneten Pflege einverstanden sein–weil ihr die Ärzte in ihrer Wahrnehmung nur Böses wollen. Ist die Patientin aber stabil, kann sie sehr wohl entscheiden, welche Pflege sie im Krisenfall möchte–und welche nicht.

«Experten ihres Lebens»

«Die Patienten sind die Experten ihres eigenen Lebens», sagt Marc Fetter, Stationsleiter des Freiburger Netzwerkes für psychische Gesundheit. Wer bereits eine oder gar mehrere Krisen durchlitten hat, weiss, was ihm geholfen hat und was nicht. Und das kann er in einer Patientenverfügung festhalten.

«Eine Patientenverfügung zu verfassen ist sehr kompliziert, da man sich in eine negativeSituation hineindenken muss», sagt Ariane Ayer. Sie ist Rechtsanwältin und Vize-Präsidentin der Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte. Weil die Patientenverfügung so kompliziert zu schreiben ist, hat eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen Fachleuten, Psychiatrie-Patienten und Angehörigen während fünf Jahren eine Broschüre erarbeitet. Diese hilft beim Erarbeiten der Verfügung.

Hilfe für juristische Laien

Gestern haben das Netzwerk für psychische Gesundheit, die freiburgische Interessengemeinschaft für Sozialpsychiatrie und die kantonale Direktion für Gesundheit und Soziales die Broschüre den Medien vorgestellt. Die Broschüre hilft auch juristischen Laien, sich im Dschungel der Gesetzesbestimmungen zurechtzufinden. So wird erklärt, dass bereits zehnjährige Kinder urteilsfähig sind–und also in einer Patientenverfügung bestimmen können, welche Pflege sie akzeptieren. Und auch wer einen Vormund hat, ist meist urteilsfähig, wenn es um etwas so Persönliches wie die eigene Gesundheit geht.

Wer seine Patientenverfügung erstellt, muss seine psychische Krankheit akzeptieren und über bereits erlebte Krisen nachdenken–auch darüber, welches die ersten Symptome einer Krise sind. Einige Patientenverfügungen sind ganz kurz: Dort steht, dass der Partner oder die Partnerin bei bestimmten Symptomen eine Einweisung verlangen soll. Andere gehen ins Detail und beschreiben, in welcher konkreten Situation welche Massnahme erlaubt ist oder eben nicht.

«Therapeutischer Prozess»

«Die Patientenverfügung zu erstellen, ist bereits ein therapeutischer Prozess», sagt Marc Fetter. «Die Patienten denken darüber nach, wie ihre Krise verläuft, welche Behandlungen anschlagen, welche Schutz- und welche Risikofaktoren sie haben.» Diese Diskussion mit dem Arzt gleiche das asymmetrische Verhältnis zwischen Arzt und Patient aus. Und der Patient könne sein Leben selber gestalten.

Eine Vertretung

Patientenverfügungen sind auf konkrete Situationen zugeschnitten. Verändert sich die Situation, kann es sein, dass die Ärzte und das Pflegepersonal die Verfügung nicht mehr akzeptieren können. «Darum ist es wichtig, einen therapeutischen Vertreter zu bestimmen», sagt Ariane Ayer. Das ist eine Vertrauensperson, die in solchen Fällen anstelle der psychisch kranken Person entscheiden kann.

Angehende Mediziner werden bereits im Studium für den Umgang mit Patientenverfügungen ausgebildet. Der Kanton Freiburg informiert zudem die Fachpersonen im Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit.

 

Ein Beispiel: «Die Verfügung verändert die Beziehung»

M arc Fetter, Stationsleiter des Freiburger Netzwerkes für psychische Gesundheit, hat Erfahrung mit der Patientenverfügung (siehe Haupttext). Ein Patient war bereits mehrmals gegen seinen Willen ins stationäre Behandlungszentrum in Marsens eingewiesen worden. Dabei war er auch festgebunden worden, was er als sehr aggressiv empfunden hatte.

«Im Gespräch haben wir erarbeitet, wie eine Einweisung das nächste Mal ablaufen könnte», sagt Fetter. Er besprach mit dem Mann, welche Massnahme er als erträglich betrachte, wenn er sich in einem Gruppenzimmer aufhalte, jedoch nicht mehr tragbar sei – sie einigten sich darauf, dass der Mann sich in ein Einzelzimmer zurückziehe, ohne dass die Türe abgeschlossen würde. Wenn er jedoch nicht im Zimmer bleiben würde, sollte die Türe verschlossen werden.

So wurde Schritt für Schritt besprochen, wann welche Massnahme angebracht sei. Der Mann war schliesslich damit einverstanden, dass er Medikamente per Spritze erhalten würde, wenn er sie nicht einnehmen wolle. «Ein Festbinden kam aber unter keinen Umständen infrage.» Und so steht es nun in seiner Patientenverfügung.

«Das nächste Mal kam der Mann freiwillig zu uns», sagt Fetter. «Die Diskussion hatte die Beziehung zwischen Arzt und Patient verändert – und Vertrauen geschaffen.» njb

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